Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

Navigation und Suche

Arzneimittel

Arzneimittel

Bei der Verordnung von Arzneimitteln zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung müssen neben der aktuellen wissenschaftlichen Datenlage gesetzliche Grundlagen und nachgeordnete Rahmenbedingungen beachtet werden.

Die bundeseinheitliche Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses listet die Grundsätze für die wirtschaftliche Verordnung von Arzneimitteln, Medizinprodukten in der Arzneimittelversorgung, Verbandmitteln und enteraler Ernährung in der vertragsärztlichen Versorgung auf. In den Anlagen zur Arzneimittel-Richtlinie werden indikations- und wirkstoffbezogene Konkretisierungen getroffen. Anlage I listet beispielsweise nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel auf, die als Therapiestandard zur Behandlung schwerwiegender Erkrankungen GKV-Leistung sind. Anlage III enthält Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse.

Die sachsen-anhaltische Arzneimittelvereinbarung wird zwischen der KVSA und den Krankenkassen auf Landesebene geschlossen. Sie trifft jahresbezogen Regelungen zum Ausgabenvolumen und Wirtschaftlichkeitszielen mit den dazugehörigen Maßnahmen.

Lieferengpässe, Rückrufe

AkdÄ: Arzneimittelsicherheit (Drug Safety Mail, Rote-Hand-Briefe, Schulungsmaterial zu Arzneimitteln)

KBV - Themenseite Arzneimittel