Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Nebenbetriebsstätten

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Tim Engelmann

Nebenbetriebsstätten

Ein zugelassener Vertragsarzt oder ein zugelassenes Medizinisches Versorgungszentrum können außerhalb des Vertragsarztsitzes an weiteren Orten vertragsärztlich tätig sein. Dies muss durch die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt genehmigt werden. Im Vorfeld sind bestimmte Voraussetzungen nachzuweisen.

Möchten Vertragsärzte aus anderen Bundesländern in Sachsen-Anhalt eine Nebenbetriebsstätte eröffnen, muss ein Antrag auf Ermächtigung an den Zulassungsausschuss Sachsen-Anhalt gestellt werden. Der Zulassungsausschuss und die Kassenärztliche Vereinigung des Vertragsarztsitzes sowie die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt sind im Vorfeld der Entscheidung anzuhören.

Es gibt weiterhin die Möglichkeit, ausschließlich für die Tätigkeit in einer Nebenbetriebsstätte einen Arzt anzustellen. Die Anstellung des Arztes hat nach Genehmigung der Nebenbetriebsstätte durch den Zulassungsausschuss zu erfolgen

> Hinweise zu ausgelagerten Praxisräumen und Meldeformular

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