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Ausgelagerte Praxisräume

Ein Vertragsarzt darf in räumlicher Nähe zu seinem Vertragsarztsitz spezielle Untersuchungs- und Behandlungsleistungen erbringen. Im Unterschied zu einer Nebenbetriebsstätte dürfen in ausgelagerten Praxisräumen keine Sprechstunden angeboten werden. Der Erstkontakt mit dem Patienten findet am Vertragsarztsitz oder ggf. an einer genehmigten Nebenbetriebsstätte statt.

Die Anschrift der ausgelagerten Praxisräume und der Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit sind der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt unverzüglich anzuzeigen. Bitte nutzen Sie hierfür unten stehendes Formular.

Erfassung ausgelagerter Praxisräume

Meldeformular