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Heilmittel

Heilmittel sind persönlich zu erbringende, ärztlich verordnete medizinische Dienstleistungen, die nur von Angehörigen entsprechender Gesundheitsfachberufe geleistet werden können.
Dazu hören die:

  • Physikalische Therapie
  • Podologische Therapie
  • Stimm-, Sprech- und Sprach- und Schlucktherapie
  • Ergotherapie
  • Ernährungstherapie

Regelungen zur Verordnung von Heilmitteln legt der Gemeinsame Bundesausschuss in der Heilmittel-Richtlinie fest.

Die Heilmittelvereinbarung wird zwischen der KVSA und den Krankenkassen auf Landesebene geschlossen. Sie trifft jahresbezogen Regelungen zum Ausgabenvolumen, Richtgrößen und Wirtschaftlichkeitszielen mit den dazugehörigen Maßnahmen.

Ansprechpartner

Susanne Wroza

0391 627-7437
0391 627-872000

Ansprechpartner

Laura Bieneck

0391 627-6437
0391 627-872000

Ansprechpartner

Heike Drünkler

0391 627-7438
0391 627-872000

Anfrage zur Ausstellung von Verordnungen

Heilmittelvereinbarung Sachsen-Anhalt

Heilmittel-Schnellinformation

Heilmittel-Richtlinie

Heilmittelkatalog