Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Notfalldatenmanagement (NFDM)

Beim Notfalldatenmanagement (NFDM) können Ärztinnen und Ärzte in einem medizinischen Notfall wichtige notfallrelevante Informationen direkt von der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abrufen.

Den Notfalldatensatz anlegen können nur Ärztinnen und Ärzte, die einen umfassenden Überblick über die Befunde, Diagnosen und Therapiemaßnahmen ihrer Patientin oder ihres Patienten haben. Die Aktualisierung soll von jedem Arzt oder Psychotherapeut, der notfallrelevante Informationen zu der betroffenen Person hat, vorgenommen werden.

Im Notfalldatensatz sind Angaben zu folgenden Punkten enthalten:

  • Allergien und Unverträglichkeiten, vor allem gegen Arzneimittel
  • Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden
  • Diagnosen, die im Notfall relevant sind
  • weitere medizinische Hinweise, z.B. zu einer aktuellen Schwangerschaft oder zu Implantaten
  • Kontaktdaten zu behandelnden Ärzten sowie zu Personen, die im Notfall verständigt werden sollen

Den Notfalldatensatz lesen dürfen bei einem medizinischen Notfall Ärztinnen und Ärzte, Notfallrettungskräfte oder andere Personen, die einen elektronischen Heilberufeausweis besitzen - auch ohne Zustimmung des Patienten. Anders ist es bei einem normalen Praxisbesuch: Ärztinnen und Ärzte dürfen die Notfalldaten nur lesen oder bearbeiten, wenn die Patientin oder der Patient dem ausdrücklich zustimmen. Auf der eGK wird genau protokolliert, wer wann auf den Notfalldatensatz zugegriffen hat.

  • Anschluss an die TI
  • E-Health-Konnektor-Update (PTV 3) 
  • PVS-Modul für NFDM
  • eHBA (elektronischer Heilberufsausweis) der zweiten Generation für die qualifizierte elektronische Signatur des Notfalldatensatzes
  • eventuell ein zusätzliches Kartenterminal im Sprechzimmer

Finanzierung der Ausstattung

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