Lieferengpässe, Rückrufe
Lieferengpässe, Rückrufe, Produktionseinstellungen
Bei Lieferengpässen kann es notwendig sein, dass Ärzte ein teures Medikament oder kleinere Packungsgrößen verordnen müssen. Auch ein entsprechender Austausch in der Apotheke ist zulässig. Gegebenenfalls müssen Ärzte sogar auf einen anderen Wirkstoff ausweichen. Dadurch können die Verordnungskosten einer Arztpraxis steigen und vereinbarte Versorgungs- und Wirtschaftlichkeitsziele werden nicht erreicht.
Die Auswirkungen von Lieferengpässen bei Arzneimitteln sollen in Wirtschaftlichkeitsprüfungen gesondert berücksichtigt werden. Das betrifft ausschließlich Arzneimittel und Medizinprodukte, die auf der Lieferengpass-Liste des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stehen.
September 2024
- Beyfortus® (Nirsevimab) mit französischer und spanischer Beschriftung in Deutschland verfügbar (PEI)
August 2024
- Atomoxetin-haltige Arzneimittel (BfArM)
- Informationsschreiben des Unternehmens HEYL Chemisch-pharmazeutische Fabrik GmbH & Co. KG zur Versorgung mit Metalcaptase® 300 mg
- Informationen zur Verfügbarkeit von salbutamolhaltigen Arzneimitteln in pulmonaler Darreichungsform und Empfehlung zur Abmilderung möglicher Engpässe (BfArM)
Juli 2024
Januar 2024
Juli 2023
Mai 2023
April 2023
Juni 2024
Juni 2023
Dezember 2022
- Empfehlung der deutschen Gesellschaft für pädiatrische Infektiologie (DGPI) zu Alternativen in der pädiatrischen Antibiotikatherapie (BfArM)
- Verband der Ersatzkassen (vdek) erklärt bis einschließlich 25. Januar 2023:
Verzicht auf Wirtschaftlichkeitsprüfungen bei Wirkstoffverordnungen für Kinder- für Wirkstoffe, die auf der Liste der versorgungskritischen Wirkstoffe gemäß § 52b Abs. 3c Arzneimittelgesetz des BfArM stehen,
- für Paracetamol- und Ibuprofen-haltige Säfte,
- für die Antibiotika Azithromycin und Cefuroxim.
Die Kosten für Rezepturen werden übernommen.