Allgemeinmedizin
Ansprechpartner
Weiterbildungskoordinatorin
Katrin Mensing
0391 627-7446
0391 627-8436
katrin.mensing@kvsa.de
Weiterbildung Allgemeinmedizin ist anders!
Die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin unterscheidet sich von anderen Facharzt-Weiterbildungen. In der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt ist festgelegt, welche Kompetenzen erworben werden müssen. In den meisten Fachgebieten kann die Weiterbildung ausschließlich in Praxen und Kliniken desselben Fachgebietes absolviert werden. Anders in der Allgemeinmedizin!
Hinsichtlich der zu absolvierenden Fachdisziplinen macht die Weiterbildungsordnung für die Allgemeinmedizin folgende Vorgaben:
Die Weiterbildungszeit beträgt 60 Monate, davon
- müssen 24 Monate in Allgemeinmedizin in der ambulanten hausärztlichen Versorgung abgeleistet werden
- müssen 12 Monate im Gebiet Innere Medizin in der stationären Akutversorgung abgeleistet werden
- müssen 6 Monate in mindestens einem anderen Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung abgeleistet werden und
- können zum Kompetenzerwerb bis zu 18 Monate Weiterbildung in Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung erfolgen.
KOMPAS... verbindet Weiterbilder und Ärzte in Weiterbildung
Antworten auf Ihre Fragen und Formulare
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Versorgungssituation Hausärztlicher Bereich
Formulare
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Hier geht es zu den Antragsunterlagen:
- Antrag auf Beschäftigung eines Arztes in Weiterbildung
- Antrag auf Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin
- Muster-Arbeitsvertrag für die ambulante Weiterbildung
Weiterbildungszeit absolviert und Sie möchten weiterhin in einer Praxis arbeiten?
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