DEMIS-Portal
DEMIS-Portal
Ärzte sind nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet, meldepflichtige Infektionen innerhalb von 24 Stunden den Gesundheitsämtern mitzuteilen. Darin eingeschlossen sind auch Verdachts- und Todesfälle. Die Meldung muss elektronisch erfolgen.
Dafür steht das Portal DEMIS (Deutsches elektronisches Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz) des Robert Koch-Instituts (RKI) zur Verfügung. Das DEMIS-Meldeportal ersetzt das bisherige Meldeverfahren über die Fax-Meldebögen.
Laut RKI seien alle Gesundheitsämter angeschlossen. Labore nutzen das Portal bereits zur Meldung von nachgewiesenen Krankheitserregern.
Die Meldung erfolgt entweder mittels Schnittstelle über das individuell genutzte Softwareprodukt (Voraussetzung: die DEMIS-Schnittstelle wurde durch den Software-Hersteller implementiert) oder über das DEMIS-Meldeportal. Das DEMIS-Meldeportal ist über die Telematikinfrastruktur, aber auch im Internet erreichbar und ermöglicht die Meldung über ein Onlineformular.