Famulatur
Famulatur
Finanzielle Förderung der Famulatur
Famulaturzeiten können durch die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt wie folgt gefördert werden:
- 200,00 Euro/Monat, max. für 2 Monate.
Welche Famulaturen sind durch die KVSA förderfähig?
Nach der Approbationsordnung beinhaltet die ärztliche Ausbildung unter anderem eine viermonatige Famulatur. Zwei Famulaturen sind demnach im ambulanten Bereich zu absolvieren:
ein Monat in einer Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung, die ärztlich geleitet wird oder einer geeigneten ärztlichen Praxis und
ein Monat in einer Einrichtung der hausärztlichen Versorgung.
Beide vorgenannten Famulaturen können gefördert werden.
Bei welchen Ärzten können die ambulanten Famulaturen absolviert werden?
Die Famulatur kann bei einem in Sachsen-Anhalt niedergelassenen oder angestellten Arzt mit vollem Versorgungsauftrag oder in einer Praxis/ MVZ absolviert werden, in der zwei Ärzte des gleichen Fachgebietes zusammen über einen vollen Versorgungsauftrag verfügen.
Sind auch anteilige Förderungen möglich, wenn ich z. B. 15 Tage in einer Praxis famuliere?
Eine anteilige Förderung nach den Regelungen der Approbationsordnung ist möglich. Die Mindestdauer der Famulatur darf 14 Tage nicht unterschreiten.
Wie kann ich die finanzielle Förderung erhalten?
- Die Zahlung erfolgt auf Antrag des Studierenden, wenn die Famulaturzeit absolviert wurde. Erforderlich ist die Beifügung einer Kopie des Famulaturzeugnisses.
- Der vollständig ausgefüllte Antrag ist per E-Mail, Post oder Fax bei der KVSA einzureichen.
Erhält auch der ärztliche Ausbilder eine Förderung?
Sowohl der Studierende als auch der ausbildende Arzt erhalten die Fördersumme - in gleicher Höhe. Der Ausbilder erhält die Aufwandsentschädigung auf sein Honorarkonto bei der KVSA.