Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Außerklinische Intensivpflege

Seit dem 1. Januar 2023 ist die außerklinische Intensivpflege ein eigenständiger Verordnungsbereich für Versicherte mit einem besonders hohen Bedarf medizinischer Behandlungspflege. Dieser liegt vor, wenn die ständige Anwesenheit oder ein vergleichbar intensiver Einsatz einer geeigneten Pflegekraft im gesamten Versorgungszeitraum erforderlich ist.

Bei beatmeten oder trachealkanülierten Versicherten ist das Potenzial zur Verringerung bis zur Entwöhnung der künstlichen Beatmungszeit zu überprüfen.
Verordnungen erfolgen nicht mehr nach den Vorgaben der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie, sondern gemäß der neuen Außerklinischen Intensivpflege-Richtlinie (AKI-Richtlinie) des Gemeinsamen Bundesausschusses auf neuen Formularen zulasten der GKV.

Bitte beachten Sie Hinweise zur Verlängerung der Übergangsfrist und zur Ausnahmeregelung unter: "Potenzialerhebung bei beatmeten oder trachealkanülierten Patienten". 

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Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie

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