Außerklinische Intensivpflege
Außerklinische Intensivpflege
Rechtsgrundlage
- Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege (Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie/AKI-RL)
Abrechenbare EBM-Ziffern
- Potenzialerhebung
(vertragsärztliche Leistungserbringer): 37700, 37701, 37704, 37705 - Potenzialerhebung
(Krankenhäuser, Nicht-Vertragsärzte): 37700, 37701, 37704, 37705, 37706 - Verordnung
(vertragsärztliche Leistungserbringer/
Hausärzte): 37710, 37711, 37720
Fachliche Qualifikation
Die erforderlichen Nachweise sind in Form von Zeugnissen und (Teilnahme-) Bescheinigungen vorzulegen:
- für die Potenzialerhebung (auch durch Krankenhaus- und Privatärzte):
- Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Intensivmedizin
- Facharzt für Innere Medizin und Pneumologie
- Facharzt für Anästhesiologie mit mindestens 6-monatiger einschlägiger Tätigkeit in der prolongierten Beatmungsentwöhnung auf einer auf die Beatmungsentwöhnung von langzeit-beatmeten Versicherten spezialisierten Beatmungsentwöhnungs-Einheit
- Facharzt/-ärztin für Innere Medizin, Chirurgie, Neurochirurgie, Neurologie, Kinder- und Jugendmedizin mit mindestens 12-monatiger einschlägiger Tätigkeit in der prolongierten Beatmungsentwöhnung auf einer auf die Beatmungsentwöhnung von langzeitbeatmeten Versicherten spezialisierten Beatmungsentwöhnungs-Einheit
- weitere Fachärzte/-ärztinnen mit mindestens 18-monatiger einschlägiger Tätigkeit in der prolongierten Beatmungsentwöhnung auf einer auf die Beatmungsentwöhnung von langzeitbeatmeten Versicherten spezialisierten Beatmungsentwöhnungs-Einheit
- Fachärzte/-ärztinnen mit mindestens 18-monatiger einschlägiger Tätigkeit in einer stationären Einheit der neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilitation für die Erhebung des Potenzials zur Entfernung der Trachealkanüle bei nicht beatmeten Versicherten
- für die Verordnung:
- Facharzt für Anästhesiologie
- Facharzt für Innere Medizin und Pneumologie
- Facharzt für Neurologie
- Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Intensivmedizin
- Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
- Hausärzte mit Kompetenzen im Umgang mit beatmeten oder trachealkanülierten Versicherten (durch Teilnahme an Fortbildungen)