Blockpraktikum
Blockpraktika
Für Blockpraktika, die in einer allgemeinmedizinischen Lehrpraxis in Sachsen-Anhalt in ländlichen Regionen durchgeführt werden, bestehen die nachfolgend genannten Möglichkeiten einer Förderung durch die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt.
Voraussetzung:
- Die Praxis befindet sich nicht in den Städten Magdeburg und Halle.
Dann bestehen folgende Fördermöglichkeiten:
- 150,00 Euro: sofern die Praxis für das Blockpraktikum außerhalb der Universitätsstadt, aber innerhalb eines Radius von 20 km zur Universität liegt oder
- 250,00 Euro: sofern der Praxissitz für das Blockpraktikum außerhalb eines Radius von 20 km liegt.
Die Zahlung erfolgt auf Antrag des Studierenden nach Absolvierung des Blockpraktikums. Erforderlich ist die Beifügung einer aktuellen Studienbescheinigung und der vom ausbildenden Arzt unterschriebenen Bestätigung über die Durchführung des Blockpraktikums.