Die Entfernung zu einem Arzt, zu dem ein Termin vermittelt wird, gilt als zumutbar, wenn dieser innerhalb einer halben bzw. einer Stunde Fahrzeit vom nächsterreichbaren Vertragsarzt dieser Fachgruppe entfernt ist.
Die zusätzliche halbe Stunde Fahrzeit gilt für Ärzte, die der allgemeinen fachärztlichen Versorgung zugerechnet werden. Dies sind neben Kinder- und Hausärzten Augenärzte, Chirurgen, Frauenärzte, HNO-Ärzte, Hautärzte, Nervenärzte (einschließlich Psychotherapeuten), Orthopäden und Urologen.
Für die Fachärzte, die zur spezialisierten und gesonderten fachärztlichen Versorgung gezählt werden, wird von einer zusätzlichen Stunde Fahrzeit ausgegangen. Dies betrifft Termine bei Fachinternisten, Anästhesisten, Radiologen, Kinder- und Jugendpsychiatern sowie Nuklearmedizinern, Strahlentherapeuten, Neurochirurgen, Humangenetikern, Laborärzten, Pathologen, Transfusionsmedizinern und Fachärzten für Physikalische und Rehabilitative Medizin.
Es empfiehlt sich daher, zuerst bei einem Wunscharzt / - Therapeuten anzufragen und zu versuchen, dort einen Termin zu vereinbaren, bevor der Terminservice in Anspruch genommen wird. Welche Fachärzte / Therapeuten an welchen Orten praktizieren, kann über die Arztsuche der KVSA ermittelt werden.
Bitte beachten Sie:
Ein Arztwechsel erfordert unter Umständen, dass bereits erfolgte Untersuchungen wiederholt werden müssen bzw. Dokumentationen zu Vorbefunden und Medikamenten für den weiterbehandelnden Facharzt vorab bereitgestellt werden müssen oder zum Termin mitzubringen sind. Weiterhin kann es auch bei Terminen bei Augenärzten oder Frauenärzten ggf. sinnvoll sein, vorab den Hausarzt zu besuchen, um von dort eine Überweisung zu erhalten und die Notwendigkeit einer fachärztlichen Behandlung einschätzen zu lassen.