Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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IT-Sicherheit

IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV

Die IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV auf der Rechtsgrundlage von § 75 b SGB V regelt mit Wirkung seit dem 01.04.2021 die Anforderungen zur Gewährleistung der Informationssicherheit in der vertragsärztlichen Versorgung für die Praxen von Vertragsärzten und Psychotherapeuten.

Sie gibt verbindliche Maßnahmen vor, worauf die in den Praxen eingesetzen IT-Systeme, Programme, mobile Apps und Internetanwendungen zu überprüfen sind. Damit soll die Sicherheit der Komponenten und Dienste in den Praxen als Bestandteil der Telematikinfrastruktur gewährleitet werden.

Die Richtlinie wird im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erstellt und wird jährlich an den aktuellen Stand der Technik und an geänderte Gefährdungspotentiale für die Anwendungen in den Praxen angepasst. Sie ist weiterhin aus den Pflichten der Praxeninhaber nach Art 32 “Sicherheit der Verarbeitung“ nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) seit Mai 2018 abgeleitet. Die Richtlinie hat insofern den Anspruch bestehenden Vorgaben zur Informationssicherheit zu konkretisieren und praxistauglich zu machen. 

Ab 1. April 2021 wurden die zu überprüfenden Maßnahmen der Anlagen und deren sich daraus ergebenden Vorgaben schrittweise eingeführt.