Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Krankentransport

Ärzte und Psychotherapeuten können unter bestimmten Voraussetzungen Krankenfahrten, Krankentransporte und Rettungsfahrten verordnen, wenn Patienten stationär oder ambulant behandelt werden sollen.

Zunächst sollte geprüft werden, ob der Patient mit Bus und Bahn oder dem eigenen Auto fahren kann.

Bei ambulanter Behandlung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen Kosten für Fahrten in Ausnahmefällen. Diese sind in der Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses festgelegt.
Fahrten zum Abholen von Rezepten oder Erfragen von Befunden sind nicht verordnungsfähig.

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