Fachärztlicher Versorgungsbereich
Fachärztlicher Versorgungsbereich - ambulante Weiterbildungszeit nutzen!
In den meisten Fachgebieten ist es möglich, einen Teil der Weiterbildung ambulant und damit in einer Praxis zu absolvieren. Nutzen Sie die Möglichkeit, einen Einblick in die ambulante Versorgung zu bekommen und lernen Sie den Bereich kennen!
Im fachärztlichen Versorgungsbereich stehen nur begrenzt Fördermittel zur Verfügung. Für die folgenden Facharzt-Weiterbildungen können für ambulante Abschnitte Fördermittel beantragt werden:
- Chirurgie und Orthopädie
- Augenheilkunde
- Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
- Haut- und Geschlechtskrankheiten
- Kinder- und Jugendmedizin
- Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
- Nervenärzte
- Physikalische und Rehabilitative Medizin
- Psychiatrie und Psychotherapie
- Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
- Urologie
Der Antrag ist frühestens 6 Monate, spätestens drei Monate vor der geplanten Aufnahme der Weiterbildung zu stellen.
Können wegen der Begrenztheit der förderfähigen Stellen nicht alle Anträge positiv beschieden werden, erfolgt eine Vergabe nach der Reihenfolge der Antragseingänge. Maßgebend ist der Zeitpunkt des Eingangs des vollständigen Antrages bei der KVSA.
Davon abweichend soll einem Antragsteller der Vorzug gegeben werden, wenn
- der Antragsteller eine Weiterbildungsstelle in einem Planungsbereich wählt, in dem eine bestehende oder drohende Unterversorgung in der jeweiligen Fachgruppe besteht und/oder
- der Antragsteller sich bereits in einem ambulanten Abschnitt befindet und/oder
- die in der Weiterbildungsordnung am Krankenhaus abzuleistenden oder ableistbaren Weiterbildungszeiten bereits absolviert wurden und der Nachweis hierüber gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt erbracht wurde.
Nach den bundesweit geltenden Regelungen stehen für den fachärztlichen Bereich insgesamt 2.000 Stellen zur Verfügung. Nach Bevölkerungsanteil gerechnet, entfällt auf Sachsen-Anhalt für das Jahr 2025 ein Kontingent von 51,50 Stellen (sog. Vollzeitäquivalente). Die Fördermittel für das Jahr 2024 sind bereits ausgeschöpft!
Für alle Fachgebiete gilt unabhängig von einer Förderung:
Dem weiterbildenden Arzt wird zur Finanzierung der Lohnnebenkosten ein monatlicher Aufstockungsbetrag von 1.000 € gezahlt. Die Zahlung erfolgt je genehmigtem Arzt in Weiterbildung in Vollzeit. Diese Zahlung erfolgt auch dann, wenn eine sonstige Förderung der Weiterbildung nicht möglich ist.
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Fortbildungsangebot für Ärzte in Weiterbildung
Formulare
Formulare
Hier geht es zu den Antragsunterlagen:
- Antrag auf Beschäftigung eines Arztes in Weiterbildung
- Antrag auf Förderung eines Arztes in Weiterbildung
- Muster-Arbeitsvertrag für die ambulante Weiterbildung
Weiterbildungszeit absolviert und Sie möchten weiterhin in einer Praxis arbeiten?