Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Terminvermittlung

Förderung der Terminvermittlung durch Hausärzte und die Terminservicestelle (TSS)

Trotz der vielfältigen Protestaktionen der KBV/KVen ist die extrabudgetäre Vergütung von Leistungen bei Neupatienten seit dem 1. Januar 2023 entfallen. Stattdessen fördert der Gesetzgeber die Terminvermittlung durch den Hausarzt und durch die TSS. Dazu werden die Zuschläge für eine schnelle Terminvermittlung durch Hausärzte/Kinderärzte und die Terminservicestellen (TSS) wie folgt erhöht:

  • Zuschlag von 200 % auf VP/GP/KP - Akutfall spätestens für den Folgetag - nur durch TSS unter Verwendung SmED
  • Zuschlag von 100 % auf VP/GP/KP - am gleichen - 4. Tag
  • Zuschlag von 80 % VP/GP/KP - am 5. - 14. Tag
  • Zuschlag von 40 % auf VP/GP/KP - am 15. - 35. Tag
  • Vermittlung durch den Hausarzt - 15 Euro

Die Zählung beginnt am Tag nach der Feststellung der Behandlungsnotwendigkeit (Ausstellungsdatum des ÜW- Scheines) durch den Hausarzt bzw. nach der Terminvermittlung durch die TSS, die Buchung eines Arztes im 116117-Terminservice und durch den Patienten im 116117-Terminservice.

Die Vergütung der fachärztlichen Leistungen der von Hausärzten oder der TSS vermittelten Fälle erfolgt extrabudgetär, zusätzlich erfolgen die o.g. Zuschläge. Gleiches gilt für Vermittlungen der TSS an Haus- und Kinderärzte. Für Haus- und Kinderärzte wird weiterhin die GOP 03008 bzw. 04008 für die Terminvermittlung durch Haus- bzw. Kinderärzte extrabudgetär vergütet.

Die Abrechnung von Zuschlägen, die extrabudgetäre Vergütung beim Facharzt und die Vergütung für den Vermittlungsaufwand beim Hausarzt können am besten durch das kollegiale Zusammenwirken zwischen Haus- und Fachärzten und die Bereitstellung ausreichender Terminangebote erreicht werden.

Um von dieser Zusatzvergütung profitieren zu können,

  • empfiehlt die KVSA insbesondere Fachärzten und psychotherapeutisch Tätigen ihr Terminmanagement zu überprüfen und Termine für die Hausarztvermittlung und TSS-Vermittlung zur Verfügung zu stellen
  • empfiehlt die KVSA Hausärzten die Möglichkeiten der mit Zusatzvergütung versehenen Terminvermittlung auch über die TSS zu nutzen.
  • kann neben den bekannten Möglichkeiten zur Terminvermittlung (bspw. per telefonischer Absprache mit der Facharztpraxis oder per 116117 Terminservice) auch das Faxformular für die Terminvermittlung durch den Hausarzt genutzt werden

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Praxiszugang 116117-Terminservice

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Praxisberatung Terminservicestelle

Praxisberatung Terminservicestelle

Die Praxisberatung der TSS ist ausschließlich für Praxen unter 0391 627 8585 und termine[at]kvsa.de erreichbar. Per E-Mail können Sie einen telefonischen Beratungstermin vereinbaren. Die Nummer darf nicht an Patienten weitergegeben werden. Über diesen Weg werden keine Termine vermittelt. Dies erfolgt nur über die 116117, online über 116117-Terminservice und die 116117.app.

Die Anwendungen des 116117 Terminservice

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