Die Kooperationsvereinbarung zwischen der KVSA und den kommunalen Spitzenverbänden (Landkreistag sowie Städte- und Gemeindebund) wurde unterzeichnet. Damit können die Meldung (Gefährdungsanzeige) an das regional zuständige Jugendamt und die Fallbesprechung mit dem Jugendamt abgerechnet werden.
Ziel und Inhalt der Vereinbarung:
- Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Gewalt, Vernachlässigung und Missbrauch durch enge Kooperation zwischen Vertragsärzten/Psychotherapeuten und den örtlich zuständigen Jugendämtern
- Stärkung der regionalen Zusammenarbeit
- Informations- und Fortbildungsangebote
Was gilt wann?
Ärzte/Psychotherapeuten haben Anspruch auf fachliche, zunächst pseudonymisierte Beratung gegenüber dem Jugendamt (pseudonymisierte Fallberatung). Diese kann durch eine Beratungsanfrage des Arztes/Psychotherapeuten beim Jugendamt angefordert werden.
Kann einer Kindeswohlgefährdung weder durch Gespräche mit dem Kind oder Jugendlichen und/oder seinen Erziehungsberechtigten noch nach einer Beratung des Jugendamtes begegnet werden oder besteht dringende Gefahr für das Wohl des Kindes, sind Vertragsärzte/-psychotherapeuten befugt, das Jugendamt unter Verwendung personenbezogener Daten zu informieren (Gefährdungsanzeige).
Diese Meldung (Gefährdungsanzeige) ist wie folgt berechnungsfähig:
Meldung von Anhaltspunkten einer möglichen Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt
- GOP 01681, einmal pro Behandlungsfall
- Werden Ihnen in Ihrer beruflichen Funktion gewichtige Anhaltspunkte für körperliche oder seelische Misshandlung, körperliche, seelische oder geistige Vernachlässigung oder den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen bekannt, informieren Sie das örtlich zuständige Jugendamt.
- Mindestangaben der Meldung (Gefährdungsanzeige):
- Beschreibung der Anhaltspunkte, Darstellung der Beobachtungen
- Beschreibung der ggf. bereits erfolgten Maßnahmen zur Abwendung der Kindeswohlgefährdung
- Angaben zum ggf. bereits erfolgten Einbezug weiterer Stellen
- das Formular „Gefährdungsanzeige“ oder eigene Formulare der Jugendämter
Fallbesprechung mit dem Jugendamt
- GOP 01682, je vollendete 10 Minuten, bis zu achtmal im Krankheitsfall
- Jugendamt initiiert eine Fallbesprechung zum Zweck der Gefährdungseinschätzung
- Fallbesprechung kann persönlich, telefonisch oder im Rahmen einer Videokonferenz durchgeführt werden.
Die GOP 01681 und 01682 sind für alle Facharztgruppen mit Ausnahme von Humangenetik, Laboratoriumsmedizin, Nuklearmedizin, Pathologie und Strahlentherapie zusätzlich zum RLV und QZV abrechenbar.