Fördermöglichkeiten
Finanzielle Förderung
bei Praxisneugründung, Praxisübernahme oder Anstellung
In Regionen Sachsen-Anhalts, in denen akute Versorgungsprobleme bereits bestehen oder zu erwarten sind, kann die KVSA finanzielle Unterstützung gewähren.
Sicherstellungszuschläge auf Beschluss des Landesausschusses
Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen trifft bezogen auf den Versorgungsbereich Feststellungen zu Unterversorgung, drohender Unterversorgung oder lokalem Versorgungsbedarf unter Anwendung vorgegebener Kriterien.
Entsprechende Feststellungen wurden für die im Folgenden benannten Fachgebiete getroffen.
Der Landesausschuss hat, aufgrund der teilweise prekären Versorgungssituation, ein Förderprogramm beschlossen. Danach sind derzeit finanzielle Förderungen in Form von so genannten Sicherstellungszuschlägen in folgenden Fachgebieten möglich:
- Hausärzte
- Kinderärzte
- Augenärzte
- Hautärzte
- HNO-Ärzte
- Nervenärzte sowie
- Kinder- und Jugendpsychiater
Gefördert werden Praxisneugründungen und -übernahmen sowie die Anstellung von Ärzten in den genannten Arztgruppen in den vom Landesausschuss benannten Gebieten.
Die Zahl der maximal möglichen Förderungen wurde durch den Landesausschuss je Arztgruppe und Region in seinem Beschluss vom 21.03.2024 festgelegt.
Einen aktuellen Stand verfügbarer Förderstellen kann der folgenden Übersicht entnommen werden:
Bei einer Praxisneugründung oder -übernahme können bis zu 65.000 € Fördermittel gezahlt werden. Bei einer Anstellung beträgt die Förderung bis zu 15.000 €.
Bei einem dringlichen Versorgungsbedarf können Praxisneugründungen oder -übernahmen bis zu 80.000 € und Anstellungen bis zu 25.000 € gefördert werden.
Sie beabsichtigen die Tätigkeit in einem entsprechenden Fachgebiet in einer Region, in der noch Förderstellen verfügbar sind, dann stellen Sie den Antrag vor Tätigkeitsaufnahme:
- Beschlüsse des Landesausschusses zu Unterversorgung, drohender Unterversorgung, zusätzlichem lokalen Versorgungsbedarf und Sicherstellungszuschläge vom 21.03.2024
- Beschluss über die Fördergebiete und -mittelgewährung vom 21.12.2023
- Beschlüsse des Landesausschusses zu drohender Unterversorgung, zusätzlichem lokalen Versorgungsbedarf und Sicherstellungszuschlägen vom 28.06.2021
- Beschluss über die Fördergebiete und -mittelgewährung 23.12.2020
- Beschlüsse des Landesausschusses zu drohender Unterversorgung, zusätzlichem lokalen Versorgungsbedarf und Sicherstellungszuschlägen vom 14.12.2017
- Beschlüsse des Landesausschusses zu drohender Unterversorgung, zusätzlichem lokalen Versorgungsbedarf und Sicherstellungszuschlägen vom 26.9.2011 in der Fassung vom 18.12.2015
- Beschluss des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen 26.09.2011
Sicherstellungspraxen mit Mindestumsatzgarantie
Wenn in einer Region ein akutes Versorgungsproblem herrscht oder unabwendbar bevorsteht, weil beispielsweise eine große Praxis schließt und kein Nachfolger in Sicht ist, kann die KVSA ausnahmsweise bundesweit u. a. im Ärzteblatt sogenannte Sicherstellungspraxen ausschreiben.
Darüber hinaus kann für die Sicherstellungspraxen eine Mindestumsatzgarantie zugesagt werden. Dies bedeutet, dass dem Praxisübernehmer für eine begrenzte Zeit ein bestimmtes Honorar zugesagt wird, unabhängig davon, ob er die Höhe auch tatsächlich erwirtschaftet hat. Diese Mindestumsatzgarantie bedeutet finanzielle Sicherheit und Planbarkeit für den Übernehmer.
In einigen Fällen bietet sich auch die Option der Anstellung an.
Aktuell ausgeschriebene Sicherstellungspraxen
Durch Beschluss des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt sind folgende dringlich zu besetzende Vertragsarztsitze ausgeschrieben worden, um die ärztliche Versorgung zu gewährleisten. Diese Sicherstellungspraxen können auf Beschluss des Vorstandes Mindestumsatzgarantien erhalten.
Praxissitz | ggf. besondere Bedingungen | Mindestumsatzgarantie möglich? | Anstellung möglich? |
Zörbig | ja | ||
Weißenfels, OT Langendorf | ja | ||
Klötze, OT Kusey | ja | ||
Kemberg, OT Radis | ja | ||
Bad Dürrenberg | ja | ||
Ermsleben | ja | ||
Wetterzeube | ja | ||
Huy, OT Anderbeck | ja | ||
Oberharz am Brocken, OT Hasselfelde | ja | ja | |
Magdeburg (Kannenstieg oder Neustädter See) | ja | ||
Harbke | Eröffnung einer Nebenbetriebsstätte | ja | |
Zeitz | ja | ja | |
Seeland OT Hoym | ja | ja | |
Diesdorf | Eröffnung einer Nebenbetriebsstätte | ja | |
Aschersleben | ja | ja | |
Blankenheim | ja | ja | |
Arneburg-Goldbeck | ja | ja | |
Oranienbaum-Wörlitz | ja | ja | |
Sangerhausen | ja | ja | |
Staßfurt, inkl. OT | ja | ||
Helbra | ja | ja | |
für das Gebiet nordwestliche Altmark | ja | ja | |
Coswig | ja | ||
für die Anstellung in einer Eigeneinrichtung der KVSA in Standorten mit Versorgungsrelevanz | verschiedene Vergütungsmodelle möglich | ||
Salzwedel | ja |
Praxissitz | ggf. besondere Bedingungen | Mindestumsatzgarantie möglich? | Anstellung möglich? |
Aschersleben | ja | ||
Klötze | ja | ja | |
Havelberg | ja | ja | |
Salzwedel | ja | ja |
Praxissitz | ggf. besondere Bedingungen | Mindestumsatzgarantie möglich? | Anstellung möglich? |
Haldensleben | ja | ja | |
Burg | ja | ||
Salzwedel | ja | ja | |
Wolmirstedt | ja | ja | |
Bernburg | ja | ||
Staßfurt | ja |
Praxissitz | ggf. besondere Bedingungen | Mindestumsatzgarantie möglich? | Anstellung möglich? |
Aschersleben | Praxis mit einem diabetologischen Tätigkeitsschwerpunkt ggf. besonderes Versorgungsbedürfnis Endokrinologie | ja | ja |
Praxissitz | ggf. besondere Bedingungen | Mindestumsatzgarantie möglich? | Anstellung möglich? |
Südharz, OT Roßla | ja | ||
Bernburg | ja | ||
Mansfeld-Südharz | ja | ja | |
Aschersleben | ja |
Praxissitz | ggf. besondere Bedingungen | Mindestumsatzgarantie möglich? | Anstellung möglich? |
Seehausen (Altmark) | ja |
Praxissitz | ggf. besondere Bedingungen | Mindestumsatzgarantie möglich? | Anstellung möglich? |
Raumordnungsregion Magdeburg (Harz, Salzlandkreis, Magdeburg, Börde, Jerichower Land) | ja |
Praxissitz | ggf. besondere Bedingungen | Mindestumsatzgarantie möglich? | Anstellung möglich? |
Staßfurt | ja |
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