Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Berufshaftpflicht

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Geschäftsstelle Zulassungsausschuss


0391 627-6349
0391 627 878900
berufshaftpflicht@kvsa.de

Fristgerechter Nachweis des Bestandes einer Berufshaftpflichtversicherung

Der Nachweis des Bestandes einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung war bislang einzig im Berufsrecht geregelt und gegenüber der Ärztekammer oder der Psychotherapeutenkammer zu führen. Mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz hat der Gesetzgeber die Verpflichtung zum Nachweis einer Berufshaftpflicht jetzt auch zu einer vertragsärztlichen Pflicht erhoben und die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung von einer solchen Nachweisführung gegenüber dem Zulassungsausschuss abhängig gemacht.

Dieser Pflicht müssen auch Ärzte, Psychotherapeuten und Medizinische Versorgungszentren nachkommen, die bereits an der vertragsärztlichen oder -psychotherapeutischen Versorgung teilnehmen.

Wichtig ist, dass der nicht fristgerecht erfolgte Nachweis schwerwiegende Konsequenzen hat, da die vertragsärztliche Tätigkeit dann nicht mehr ausgeübt werden darf. Deshalb sollte sich rechtzeitig eine entsprechende Versicherungsbescheinigung beim Haftpflichtversicherer besorgt werden und ggf. im Vorfeld geprüft werden, ob die Versicherungskonditionen den aktuellen Anforderungen noch genügen.

Prüfen Sie bitte, ob Ihr Versicherungsvertrag den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entspricht. Lassen Sie sich frühzeitig eine Versicherungsbescheinigung geben, welche den vereinbarten Inhalten entspricht. Es reicht nicht Policen oder Versicherungsverträge einzureichen. Senden Sie bitte die Versicherungsbescheinigung unverzüglich nach Erhalt der schriftlichen Aufforderung an die Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses.


Einreichung über das Mitgliederportal

Versicherungsbescheinigungen (bitte vom Versicherungsunternehmen ausfüllen lassen)

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