Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen erfasst auch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Nicht die Versicherten selbst, sondern die Vertragsärztinnen und -ärzte und die Krankenkassen informieren über eine Arbeitsunfähigkeit ihrer Versicherten. Für die elektronische Übermittlung wird die TI genutzt, direkt aus dem PVS heraus. Papier- und Blankoformular wurden durch einfache Ausdrucke für Versicherte und Arbeitgeber ersetzt.

Die AU-Daten, die für die Krankenkassen bestimmt sind, werden nur noch elektronisch weitergeleitet. Die Übermittlung erfolgt mit Hilfe des Kommunikationsdienst in der Medizin (KIM) – quasi der sichere E-Mail-Versand innerhalb der TI.

Die Weiterleitung der Daten an den Arbeitgeber erfolgt nur noch digital. Zuständig dafür sind allerdings nicht die Praxen, sondern die Krankenkassen – sie leiten den Arbeitgebern die AU-Informationen elektronisch weiter. Praxen sind weiterhin verpflichtet, ihren Patienten eine AU-Bescheinigung auf Papier auszudrucken. Auf Wunsch der Patienten wird auch ein unterschriebener Ausdruck für den Arbeitgeber ausgestellt.

Jede eAU ist wie das papierbehaftete Formular zu unterschreiben. Bei der eAU erfolgt dies mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA), wobei zur Signatur die zugehörige PIN einzugeben ist. Bei dem Verfahren der Komfortsignatur können Ärzte mit ihrem eHBA und ihrer PIN für einen bestimmten Zeitraum jeweils bis zu 250 Signaturen freigeben. Soll eine eAU signiert werden, wird die Signatur durch ein sogenanntes auslösendes Merkmal (z. B. Doppel-Klick am Praxisverwaltungssystem) ausgelöst. Die KBV und die KVSA empfehlen für die eAU die Komfortsignatur, da die Signatur sehr schnell erfolgt und dann direkt versandt werden können. Für den Versand der eAU an die Krankenkasse wird die eAU aus dem PVS über KIM an die Krankenkassen versendet. Eventuelle Probleme bei der Datenübermittlung, die aufgrund einer TI-Störung auftreten könnten, werden sofort erkannt, und der Arzt kann dem Patienten die Ausdrucke mitgeben, so dass Wartezeiten vermieden werden.

  • Anschluss an die TI
  • ePA-Konnektor-Update (PTV 4) 
  • KIM-Dienst
  • PVS-Modul für eAU
  • eHBA (elektronischer Heilberufsausweis) der zweiten Generation für die qualifizierte elektronische Signatur
  • eventuell ein zusätzliches Kartenterminal im Sprechzimmer

Finanzierung der Ausstattung

Infos der KBV zur eAU

Download Praxisinfo der KBV zur eAU

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