Praxen, die sich neu an die TI anbinden lassen wollen, benötigen nachfolgende Komponenten und Dienste. Diese müssen von der gematik zugelassen sein.
TI-Konnektor: Der Zugang zur TI erfolgt über einen Konnektor. Dieser ähnelt einem DSL-Router. Er stellt ein sogenanntes virtuelles privates Netzwerk (VPN) zur TI her, das eine Kommunikation unter Einsatz moderner Verschlüsselungstechnologien völlig abgeschirmt vom Internet ermöglicht. Der Konnektor ist mit den stationären E-Health-Kartenterminals der Praxis sowie dem PVS per Netzwerk verbunden.
E-Health-Kartenterminal: Dient der Nutzung der Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), wie z.B. VSDM, Notfalldatenmanagement (NFDM) oder den elektronischen Medikationsplan (eMP).
Praxisausweis (SMC-B): Chipkarte, die die Praxis für die Teilnahme an der TI authentifiziert. Die Karte wird bei der Installation der TI-Technik in ein Kartenterminal gesteckt und über eine PIN freigeschaltet. Eine erneute Eingabe der PIN ist erforderlich, wenn das Gerät neu eingeschaltet wird. Nur so kann der Konnektor eine Online-Verbindung zur TI herstellen.
Anpassung PVS: Auch das Praxisverwaltungssystem (PVS) muss angepasst sein, um eine Verbindung zur TI zu ermöglichen und die Versichertendaten der eGK importieren zu können.
VPN-Zugangsdienst und Internetanschluss: Spezieller VPN-Zugangsdienst – ähnlich einem Internetprovider, der den Zugang zum Internet bereitstellt. Muss von der gematik zertifiziert sein.