Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Für ausländische Ärzte

Informationen für ausländische Ärzte

Im Ausland erworbene Abschlüsse werden nicht automatisch auch in Deutschland anerkannt.

Sie benötigen eine sog. Berufserlaubnis für eine ärztliche Tätigkeit in Sachsen-Anhalt

Die Berufserlaubnis wird immer bezogen auf eine konkrete medizinische Einrichtung erteilt. Sie wird zunächst für 2 Jahre erteilt und kann dann um weitere 11 Monate verlängert werden. Für eine Berufserlaubnis müssen Sie Folgendes nachweisen:

  • Anerkennung Ihrer abgeschlossenen ärztlichen Ausbildung
  • Sprachkenntnisse im medizinischen Bereich (sog. Fachsprachprüfung) und
  • Eine schriftliche Einstellungszusage von einer medizinischen Einrichtung (z.B. Arztpraxis oder Krankenhaus)

Das nächste Ziel ist die Approbation. Mit der Approbation können Sie die Facharzt-Weiterbildung beginnen.

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