Inhaltliche Fragen zur Delegation
Conny Zimmermann
Erteilung Genehmigung NÄPA
Birgit Maiwald
Fortbildungsangebote & Termine
Anett Bison
Fortbildungsangebote & Termine
Marion Garz
Fortbildungsangebote & Termine
Annette Müller
Eine Vielzahl von Arztpraxen im hausärztlichen und fachärztlichen Bereich profitiert bereits davon, nichtärztliche Praxisassistenten, z.B. VERAH®s in der Praxis im Einsatz zu haben. Das Feedback der Ärzte reicht von "zeitlicher Entlastung" bis zu "höherer Patientenzufriedenheit" und "Motivation der ausgebildeten Praxisassistenten".
Eine Vielzahl von Patienten zu versorgen, bedarf der Behandlung im Team!
Im Folgenden finden Sie Informationen, welche Leistungen delegiert werden können, welche Voraussetzungen für die Anerkennung einer nichtärztlichen Praxisassistenz erforderlich sind, wann und wo die Ausbildung angeboten wird und welche Möglichkeiten der Abrechnung bestehen. Lesen Sie auch, welche Erfahrungen Praxen bereits gemacht haben.
In der Politik wird diskutiert, welche weiteren Gesundheitsberufe akademisiert werden müssen, um durch Übernahme von heilkundlichen Tätigkeiten die Patienten zu versorgen. "Keine!" ist unsere Antwort. Eine strukturierte Patientenversorgung in ärztlich geleiteten Teamstrukturen mit der Übertragung von Aufgaben an besonders qualifiziertes Personal, z.B. VERAH® ist der richtige Weg. Die Akademisierung weiterer Gesundheitsberufe und deren Einsatz in der ambulanten Versorgung – losgelöst von den Praxisstrukturen – führt zu weiteren Schnittstellen, die bedient werden müssen und Schnittstellen führen zu Informationsverlusten, die zu keiner Verbesserung der Versorgung führen können.
Der Arzt entscheidet über die Diagnose, Indikation und erforderliche Behandlungen und Therapien. Kein Gesundheitsberuf kann - egal mit welchem Ausbildungsgang - das Medizinstudium und die Facharzt-Weiterbildung ersetzen. Der Facharztstandard ist das wichtigste qualitative Kennzeichen der ambulanten Versorgung und muss es bleiben!
Vom Grundsatz gilt: Der Arzt entscheidet im Einzelfall, ob und an wen welche Leistung delegiert wird.
Delegierbar sind beispielsweise folgende Leistungen:
In einer Anlage zum Bundesmantelvertrag wird beispielhaft aufgeführt, welche Leistungen unter welchen Voraussetzungen an nichtärztliches Personal delegiert werden können:
Für die Tätigkeit einer durch die KV genehmigten nichtärztlichen Praxisassistenz wurde ein erweiterter Versorgungsauftrag, insbesondere für die Versorgung von Patienten in der Häuslichkeit bzw. Pflegeeinrichtungen definiert – auf Anordnung des Arztes im Einzelfall. Danach können insbesondere folgende arztunterstützende Aufgaben übernommen werden, soweit sie im Einzelfall vom Arzt angeordnet und nicht durch andere nicht -ärztliche Leistungserbringer erbracht werden:
Dem Arzt obliegt dabei die Anleitungs- und Überwachungspflicht. Der Versorgungsauftrag für die Nichtärztliche Praxisassistenz ergibt sich aus Anlage 8 zum Bundesmantelvertrag - Ärzte.
Die Anlage 8 des Bundesmantelvertrages-Ärzte sieht folgende Voraussetzungen vor:
Die KVSA bietet die Möglichkeit der Ausbildung als VERAH® (Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis) in Magdeburg und Halle an. An dieser Ausbildung können auch Mitarbeiter aus dem fachärztlichen Versorgungsbereich teilnehmen.
Hinweis: Teilnehmer aus hausärztlichen Praxen schreiben eine Belegarbeit und absolvieren eine mündliche Prüfung zur VERAH®. Teilnehmer aus fachärztlichen Praxen absolvieren eine schriftliche Prüfung.
Es sind 8 Module zur VERAH® und 4 sog. VERAH®plus-Module zu absolvieren:
Die 8 Module umfassen folgende Inhalte:
VERAH®plus-Module werden derzeit zu folgenden Themen angeboten:
Die KVSA bietet die Kurse in Magdeburg und Halle an:
Die Kurse sind so geplant, dass die Absolvierung innerhalb von drei Monaten möglich ist.
Die 8 Module werden derzeit zu einem Preis von ca. 1.365 Euro angeboten. Für die 4 VERAH®plus-Module belaufen sich die Kosten derzeit auf ca. 340 Euro. Für die Prüfung erhebt das IhF (Institut für hausärztliche Fortbildung des Deutschen Hausärzteverbandes) eine Prüfungsgebühr.
Die Kosten für die Ausbildung werden in der Regel von der Praxis getragen. Mit dem Beginn der Tätigkeit der VERAH® können im haus- und fachärztlichen Bereich höher bewertete Hausbesuche abgerechnet werden:
Über die Hausarztverträge können weitere Vergütungen in Anspruch genommen werden. Im fachärztlichen Bereich werden Punktwertzuschläge auf die Leistungen des Kapitels 38.3 gezahlt.
Ja, die "Nichtärztliche Praxisassistenz" ist eine genehmigungspflichtige Leistung. Damit die Leistungen durch die ausgebildete Praxismitarbeiterin erbracht und durch die Praxis abgerechnet werden können, bedarf es einer Genehmigung der KVSA.
Einen praxisrelevanten und kollegialen Austausch organisieren, nicht nur „im eigenen Saft“ schmoren – die Idee hinter der Gründung von VERAH-Qualitätszirkeln. In einigen Regionen haben sich VERAH-Qualitätszirkel etabliert, die Teilnehmer bestimmen selbst, welche Themen besprochen werden – ähnlich den ärztlichen Qualitätszirkeln.
Ziele:
Interessierte VERAH®s können sich als Moderator/in ausbilden lassen und einen eigenen QZ gründen.
Diese Karte zeigt eine Übersicht der bereits aktiven VERAH®-Qualitätszirkel
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