Eine Vielzahl von Arztpraxen im hausärztlichen und fachärztlichen Bereich profitiert bereits davon, nichtärztliche Praxisassistenten, z.B. VERAH®s in der Praxis im Einsatz zu haben. Das Feedback der Ärzte reicht von "zeitlicher Entlastung" bis zu "höherer Patientenzufriedenheit" und "Motivation der ausgebildeten Praxisassistenten".
Eine Vielzahl von Patienten zu versorgen, bedarf der Behandlung im Team!
Im Folgenden finden Sie Informationen, welche Leistungen delegiert werden können, welche Voraussetzungen für die Anerkennung einer nichtärztlichen Praxisassistenz erforderlich sind, wann und wo die Ausbildung angeboten wird und welche Möglichkeiten der Abrechnung bestehen. Lesen Sie auch, welche Erfahrungen Praxen bereits gemacht haben.
In der Politik wird diskutiert, welche weiteren Gesundheitsberufe akademisiert werden müssen, um durch Übernahme von heilkundlichen Tätigkeiten die Patienten zu versorgen. "Keine!" ist unsere Antwort. Eine strukturierte Patientenversorgung in ärztlich geleiteten Teamstrukturen mit der Übertragung von Aufgaben an besonders qualifiziertes Personal, z.B. VERAH® ist der richtige Weg. Die Akademisierung weiterer Gesundheitsberufe und deren Einsatz in der ambulanten Versorgung – losgelöst von den Praxisstrukturen – führt zu weiteren Schnittstellen, die bedient werden müssen und Schnittstellen führen zu Informationsverlusten, die zu keiner Verbesserung der Versorgung führen können.
Der Arzt entscheidet über die Diagnose, Indikation und erforderliche Behandlungen und Therapien. Kein Gesundheitsberuf kann - egal mit welchem Ausbildungsgang - das Medizinstudium und die Facharzt-Weiterbildung ersetzen. Der Facharztstandard ist das wichtigste qualitative Kennzeichen der ambulanten Versorgung und muss es bleiben!
Vom Grundsatz gilt: Der Arzt entscheidet im Einzelfall, ob und an wen welche Leistung delegiert wird. Delegierbar sind beispielsweise folgende Leistungen:
Anamnesevorbereitung
Aufklärung/Aufklärungsvorbereitung
Technische Durchführung von Untersuchungen
Früherkennungsleistungen
Hausbesuche
Injektion/Infusion
Labordiagnostik
Unterstützende Maßnahmen zur Diagnostik/Überwachung
Wundversorgung/Verbandswechsel
darüber hinaus sind arztgruppenspezifisch weitere Tätigkeiten delegierbar
In einer Anlage zum Bundesmantelvertrag wird beispielhaft aufgeführt, welche Leistungen unter welchen Voraussetzungen an nichtärztliches Personal delegiert werden können:
Für die Tätigkeit einer durch die KV genehmigten nichtärztlichen Praxisassistenz wurde ein erweiterter Versorgungsauftrag, insbesondere für die Versorgung von Patienten in der Häuslichkeit bzw. Pflegeeinrichtungen definiert – auf Anordnung des Arztes im Einzelfall. Danach können insbesondere folgende arztunterstützende Aufgaben übernommen werden, soweit sie im Einzelfall vom Arzt angeordnet und nicht durch andere nicht -ärztliche Leistungserbringer erbracht werden:
Ausführung von durch den Arzt angeordneten Hilfeleistungen, soweit diese an den nichtärztlichen Praxisassistenten delegiert werden können,
standardisierte Dokumentation der Patientenbeobachtung einschließlich standardisierter Erfassung der verschriebenen und der selbst erworbenen freiverkäuflichen Medikamente und des Einnahmeverhaltens mit dem Ziel der Verbesserung der Patientencompliance,
Ermittlung von kognitiven, physischen, psychischen und sozialen Fähigkeiten, Ressourcen und Defiziten von Patienten mit Hilfe standardisierter Tests (z. B. Durchführung von Uhrentests, von Timed up- and go- Test, Esslinger Sturzrisikoassessment),
Testverfahren bei Demenzverdacht; Erfassung von Hirnleistungsstörungen mittels standardisierter Testverfahren bei Patienten mit Demenzverdacht (Durchführung von DemTect-Test, Test zur Früherkennung von Demenzen mit Depressionsabgrenzung (TFDD), Syndrom Kurztest (SKT), Mini -Mental-Status-Tests (MMST)
Patientenschulungen,
Anlegen einer Langzeit-Blutdruckmessung,
Anlegen der Elektroden für die Aufzeichnung eines Langzeit-EKG,
Bestimmung von Laborparametern vor Ort (z. B. Glucose, Gerinnung),
arztunterstützende Abstimmung mit Leistungserbringern.
Dem Arzt obliegt dabei die Anleitungs- und Überwachungspflicht. Der Versorgungsauftrag für die Nichtärztliche Praxisassistenz ergibt sich aus Anlage 8 zum Bundesmantelvertrag - Ärzte.
Die Anlage 8 des Bundesmantelvertrages-Ärzte sieht folgende Voraussetzungen vor:
Berufsabschluss zum Medizinischen Fachangestellten/Arzthelfer oder nach dem Krankenpflegegesetz, z.B. Krankenschwester und
eine nach dem Berufsabschluss mindestens dreijährige Berufserfahrung in einer Praxis und
eine Beschäftigung von mindestens 20 Wochenstunden in der Praxis und
den Nachweis von mind. 20 begleiteten Hausbesuchen eines Arztes und
eine Zusatzqualifikation nach den Vorgaben der Delegationsvereinbarung
Die KVSA bietet die Möglichkeit der Ausbildung als VERAH® (Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis) in Magdeburg und Halle an. An dieser Ausbildung können auch Mitarbeiter aus dem fachärztlichen Versorgungsbereich teilnehmen. Hinweis: Teilnehmer aus hausärztlichen Praxen schreiben eine Belegarbeit und absolvieren eine mündliche Prüfung zur VERAH®. Teilnehmer aus fachärztlichen Praxen absolvieren eine schriftliche Prüfung.
Es sind 8 Module zur VERAH® und 4 sog. VERAH®plus-Module zu absolvieren: Die 8 Module umfassen folgende Inhalte:
Case Management: Beistand und Beratung für chronisch kranke Menschen, z.B. Erstellen eines Hilfeplans unter Einbeziehung der individuellen Patientenziele
Präventionsmanagement: Vorbeugen von lebensstilbedingten Erkrankungen, Impfmanagement, Früherkennungsmaßnahmen, Motivation der Patienten
Gesundheitsmanagement: Gesundheitserziehung, z.B. Ernährungslehre und Suchtprävention, Betreuung von Risikogruppen
Technikmanagement: praktische & sichere Anwendung von Medizinprodukten, z.B. PEG, Bewertung der Gesundheit & psychosozialen/funktionellen Fähigkeiten eines Patienten in der Geriatrie inkl. Verlaufskontrolle
Die Kurse sind so geplant, dass die Absolvierung innerhalb von drei Monaten möglich ist.
Die 8 Module werden derzeit zu einem Preis von ca. 1.365 Euro angeboten. Für die 4 VERAH®plus-Module belaufen sich die Kosten derzeit auf ca. 340 Euro. Für die Prüfung erhebt das IhF (Institut für hausärztliche Fortbildung des Deutschen Hausärzteverbandes) eine Prüfungsgebühr. Die Kosten für die Ausbildung werden in der Regel von der Praxis getragen. Mit dem Beginn der Tätigkeit der VERAH® können im haus- und fachärztlichen Bereich höher bewertete Hausbesuche abgerechnet werden:
Kapitel 38.3 des EBM
GOP 03060 bis 03065 des EBM
Über die Hausarztverträge können weitere Vergütungen in Anspruch genommen werden. Im fachärztlichen Bereich werden Punktwertzuschläge auf die Leistungen des Kapitels 38.3 gezahlt.
Ja, die "Nichtärztliche Praxisassistenz" ist eine genehmigungspflichtige Leistung. Damit die Leistungen durch die ausgebildete Praxismitarbeiterin erbracht und durch die Praxis abgerechnet werden können, bedarf es einer Genehmigung der KVSA.
Einen praxisrelevanten und kollegialen Austausch organisieren, nicht nur „im eigenen Saft“ schmoren – die Idee hinter der Gründung von VERAH-Qualitätszirkeln. In einigen Regionen haben sich VERAH-Qualitätszirkel etabliert, die Teilnehmer bestimmen selbst, welche Themen besprochen werden – ähnlich den ärztlichen Qualitätszirkeln.
Ziele:
Förderung des praxisinternen und -übergreifenden Austauschs und der Fortbildung
Kennenlernen von Kollegen/innen in der Region, Vernetzung
Kennzeichen:
Kontinuität (4 x pro Jahr)
fester Teilnehmerkreis (5-20 Personen), geleitet durch ausgebildete/n VERAH®-Moderator/in
freiwillige Basis
selbstgewählte, erfahrungsbezogene Themen
Interessierte VERAH®s können sich als Moderator/in ausbilden lassen und einen eigenen QZ gründen.
Diese Karte zeigt eine Übersicht der bereits aktiven VERAH®-Qualitätszirkel