Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

Navigation und Suche

Digitale Gesundheitsanwendungen

Ansprechpartner

Abrechnung Service


0391 627-8000
0391 627-8108
abrechnung@kvsa.de

Digitale Gesundheitsanwendungen

Seit Oktober 2020 können Ärzte und Psychotherapeuten Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnen.

DiGA sind Apps oder webbasierte Anwendungen, die dazu bestimmt sind, die Erkennung, Überwachung, Linderung und Behandlung von Krankheiten zu unterstüzen.

Patienten können für DiGA selbst einen Antrag bei der Krankenkasse stellen oder ein Rezept nach ärztlicher oder psychotherapeutischer Entscheidung erhalten.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten nur für digitale Anwendungen, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft und im öffentlichen DiGA-Verzeichnis des BfArM gelistet sind.

Eine Verordnung einer DiGA erfolgt auf einem roten Rezept (Muster 16). Psychotherapeutische Praxen in Sachsen-Anhalt erhalten das Formular Muster 16 von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt, Ansprechpartner ist das Sekretariat der Abteilung Abrechnung.
Auch bei der Verordnung von DiGA gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot.

Ansprechpartner

Abrechnung Service


0391 627-8000
0391 627-8108
abrechnung@kvsa.de