Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Digitale Gesundheitsanwendungen

Seit Oktober 2020 können Ärzte und Psychotherapeuten Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnen.

DiGA sind Apps oder webbasierte Anwendungen, die dazu bestimmt sind, die Erkennung, Überwachung, Linderung und Behandlung von Krankheiten zu unterstüzen.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten nur für digitale Anwendungen, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft und im öffentlichen DiGA-Verzeichnis des BfArM gelistet sind.

Die Verordnung der DiGA erfolgt auf Muster 16, das auch für Arznei- und Hilfsmittel verwendet wird. Psychotherapeutische Praxen in Sachsen-Anhalt erhalten das Formular Muster 16 von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt, Ansprechpartner ist das Sekretariat der Abteilung Abrechnung.

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