Hybrid-DRG
Hybrid-DRG
Sachsen-Anhalts Vertragsärzte können Hybrid-DRGs einfach und bürokratiearm über die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt abrechnen. Die Abrechnung von ambulanten Operationen nach § 115f SGB V läuft ab dem Jahr 2025 anders als in der Übergangsphase des Jahres 2024. Hybrid-DRG Leistungen, die ab dem 01.01.2025 durchgeführt wurden, können einfach und komfortabel über das Mitgliederportal KVSAonline eingereicht werden.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat mit dem GKV-Spitzenverband und der Deutschen Krankenhausgesellschaft die für das Jahr 2025 geltende Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung abgeschlossen.
- Umfasst sind insgesamt 22 Hybrid-DRG Pauschalen
- Neu hinzugekommen sind Hybrid-DRGs für Eingriffe an Analfisteln, endoskopische Eingriffe an der Galle, Leber und Pankreas, Eingriffe an Hoden und Nebenhoden sowie Lymphknotenbiopsien
- Erweiterungen oder Verschiebung der den Hybrid-DRG Pauschalen zugeordneten OPS-Kodes bei bestehenden Hybrid-DRG für Hernien-Eingriffe, arthroskopische Eingriffe, Arthrodesen und Operationen an den Ovarien
- Alle bisherigen Hybrid-DRGs werden höher vergütet, die Steigerungsraten liegen zwischen 1,8 und 15,6 Prozent
- Sachkosten sowie andere Kosten für präanästhesiologische und pathologische Untersuchungen sind weiterhin mit den Fallpauschalen abgegolten
- Keine Wahlmöglichkeit zwischen EBM-Abrechnung und Hybrid-DRG
Sie finden auf unserer Themenseite sowohl die Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung, sowie die enthaltenen OPS-Kodes und Fallpauschalen.
Die KVSA bleibt Ihr Abrechnungspartner für Hybrid-DRG
- Kompetenz: Sie profitieren von unserer langjährigen Erfahrung als verlässlicher, nicht profitorientierter Abrechnungspartner gegenüber allen Krankenkassen.
- Service: Ihr persönlicher Ansprechpartner ist unsere Abrechnungsabteilung, die Sie individuell berät und unterstützt.
- Sollten Sie die KVSA bereits zur Abrechnung der Hybrid-DRG beauftragt haben, ist für das Jahr 2025 keine erneute Beauftragung notwendig.
- Möchten Sie uns beauftragen finden Sie das Formular zur Beauftragung hier.
Ihnen stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Nutzung des Moduls Hybrid-DRG Abrechnung in Ihrem PVS oder manuelle Erfassung der Hybrid-DRG Abrechnungsfälle über ein demnächst im Mitgliederportal KVSAonline zur Verfügung stehenden Erfassungstool.
Möglichkeit I: Sie nutzen das Modul Hybrid-DRG Abrechnung in Ihrem PVS
- Abgabe ist jederzeit, unabhängig von der regulären Quartalsabrechnung, möglich.
- Es können ein oder mehrere Hybrid-DRG Abrechnungsfälle gemeinsam in einer Datei abgegeben werden.
- Wie gewohnt über das KVSAonline Mitgliederportal.
- Die KVSA prüft die Daten vor Rechnungsstellung mit einer zertifizierten Grouper-Software.
Möglichkeit II: Sie nutzen die Erfassungsmaske im Mitgliederportal KVSAonline
- Es können ein oder mehrere Hybrid-DRG Abrechnungsfälle nacheinander manuell erfasst und übertragen werden.
- Automatische Prüfung der Eingaben mit einer zertifizierten Grouper-Software.
- Erreichbar über das KVSAonline Mitgliederportal unter Menü Dienste > HDRG Fallerfassung.
- Wir informieren sobald die Erfassungsmaske im Januar 2025 zur Verfügung steht!
Vergütung von Hybrid-DRG Abrechnungsfällen
- Die KV übernimmt die Rechnungslegung gegenüber der zuständigen Krankenkasse und führt bei Bedarf auch das sogenannte Fehlerverfahren durch.
- Nach Begleichung der gestellten Rechnung durch die Krankenkasse Auszahlung an die Praxis, unter Abzug des Verwaltungskostensatzes sowie der Umsatzsteuer
- Die Auszahlung erfolgt zunächst monatlich, statt quartalsweise, beginnend mit dem 20.02.2025.
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Abrechnungsvereinbarung inkl. technischer Anlage (Stand 29.02.2024)
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Abrechnungsvereinbarung inkl. technischer Anlage (Stand 29.08.2024)
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Beschluss zu 4/2024 zur anlassbezogenen Übermittlung von Daten zu Operationen
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Grouper-Software zum Ermitteln, ob es sich um eine Hybrid-DRG handelt