Hybrid-DRG
Hybrid-DRG
Sachsen-Anhalts Vertragsärzte können Hybrid-DRGs einfach und bürokratiearm über die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt abrechnen. Die Abrechnung von ambulanten Operationen nach § 115f SGB V läuft ab dem Jahr 2025 anders als in der Übergangsphase des Jahres 2024. Hybrid-DRG Leistungen, die ab dem 01.01.2025 durchgeführt wurden, können einfach und komfortabel über das Mitgliederportal KVSAonline eingereicht werden.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat mit dem GKV-Spitzenverband und der Deutschen Krankenhausgesellschaft die für das Jahr 2025 geltende Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung abgeschlossen.
- Umfasst sind insgesamt 22 Hybrid-DRG Pauschalen
- Neu hinzugekommen sind Hybrid-DRGs für Eingriffe an Analfisteln, endoskopische Eingriffe an der Galle, Leber und Pankreas, Eingriffe an Hoden und Nebenhoden sowie Lymphknotenbiopsien
- Erweiterungen oder Verschiebung der den Hybrid-DRG Pauschalen zugeordneten OPS-Kodes bei bestehenden Hybrid-DRG für Hernien-Eingriffe, arthroskopische Eingriffe, Arthrodesen und Operationen an den Ovarien
- Alle bisherigen Hybrid-DRGs werden höher vergütet, die Steigerungsraten liegen zwischen 1,8 und 15,6 Prozent
- Sachkosten sowie andere Kosten für präanästhesiologische und pathologische Untersuchungen sind weiterhin mit den Fallpauschalen abgegolten
- Keine Wahlmöglichkeit zwischen EBM-Abrechnung und Hybrid-DRG
Sie finden auf unserer Themenseite sowohl die Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung, sowie die enthaltenen OPS-Kodes und Fallpauschalen.
Die KVSA bleibt Ihr Abrechnungspartner für Hybrid-DRG
- Kompetenz: Sie profitieren von unserer langjährigen Erfahrung als verlässlicher, nicht profitorientierter Abrechnungspartner gegenüber allen Krankenkassen.
- Service: Ihr persönlicher Ansprechpartner ist unsere Abrechnungsabteilung, die Sie individuell berät und unterstützt.
- Übersicht: Der Stand und die Zahlung Ihrer eingereichten Hybrid-DRG Fälle stehen Ihnen zukünftig im KVSAonline Mitgliederportal zur Verfügung.
- Vergütung: Nach Begleichung der gestellten Rechnung durch die Krankenkasse erfolgt die Auszahlung an die Praxis, unter Abzug des Verwaltungskostensatzes sowie der auf die Verwaltungskosten anfallenden Umsatzsteuer. Die Auszahlung erfolgt zunächst monatlich, statt quartalsweise, beginnend mit dem 20.02.2025.
- Sollten Sie die KVSA bereits zur Abrechnung der Hybrid-DRG beauftragt haben, ist für das Jahr 2025 keine erneute Beauftragung notwendig.
- Möchten Sie uns beauftragen finden Sie das Formular zur Beauftragung hier.
Ihnen stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Nutzung des Moduls Hybrid-DRG Abrechnung in Ihrem PVS oder manuelle Erfassung der Hybrid-DRG Abrechnungsfälle über ein demnächst im Mitgliederportal KVSAonline zur Verfügung stehenden Erfassungstool.
Möglichkeit I: Sie nutzen das Modul Hybrid-DRG Abrechnung in Ihrem PVS
- Abgabe ist jederzeit, unabhängig von der regulären Quartalsabrechnung, möglich.
- Es können ein oder mehrere Hybrid-DRG Abrechnungsfälle gemeinsam in einer Datei abgegeben werden.
- Wie gewohnt über das KVSAonline Mitgliederportal.
- Die KVSA prüft die Daten vor Rechnungsstellung mit einer zertifizierten Grouper-Software.
Möglichkeit II: Sie nutzen die Erfassungsmaske im Mitgliederportal KVSAonline
- Es können ein oder mehrere Hybrid-DRG Abrechnungsfälle nacheinander manuell erfasst und übertragen werden.
- Automatische Prüfung der Eingaben mit einer zertifizierten Grouper-Software.
- Erreichbar über das KVSAonline Mitgliederportal unter Menü Dienste > HDRG Fallerfassung.
Vergütung von Hybrid-DRG Abrechnungsfällen
- Die KV übernimmt die Rechnungslegung gegenüber der zuständigen Krankenkasse und führt bei Bedarf auch das sogenannte Fehlerverfahren durch.
- Nach Begleichung der gestellten Rechnung durch die Krankenkasse Auszahlung an die Praxis, unter Abzug des Verwaltungskostensatzes sowie der Umsatzsteuer
- Die Auszahlung erfolgt zunächst monatlich, statt quartalsweise, beginnend mit dem 20.02.2025.
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Abrechnungsvereinbarung inkl. technischer Anlage (Stand 29.02.2024)
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Abrechnungsvereinbarung inkl. technischer Anlage (Stand 29.08.2024)
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Beschluss zu 4/2024 zur anlassbezogenen Übermittlung von Daten zu Operationen
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Grouper-Software zum Ermitteln, ob es sich um eine Hybrid-DRG handelt