Hybrid-DRG
Hybrid-DRG
Sachsen-Anhalts Vertragsärzte können Hybrid-DRGs einfach und bürokratiearm über die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt abrechnen. Die Abrechnung von ambulanten Operationen nach § 115f SGB V läuft ab dem Jahr 2025 anders als in der Übergangsphase des Jahres 2024. Hybrid-DRG Leistungen, die ab dem 01.01.2025 durchgeführt wurden, können einfach und komfortabel über das Mitgliederportal KVSAonline eingereicht werden.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat mit dem GKV-Spitzenverband und der Deutschen Krankenhausgesellschaft die für das Jahr 2025 geltende Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung abgeschlossen.
- Umfasst sind insgesamt 22 Hybrid-DRG Pauschalen
- Neu hinzugekommen sind Hybrid-DRGs für Eingriffe an Analfisteln, endoskopische Eingriffe an der Galle, Leber und Pankreas, Eingriffe an Hoden und Nebenhoden sowie Lymphknotenbiopsien
- Erweiterungen oder Verschiebung der den Hybrid-DRG Pauschalen zugeordneten OPS-Kodes bei bestehenden Hybrid-DRG für Hernien-Eingriffe, arthroskopische Eingriffe, Arthrodesen und Operationen an den Ovarien
- Alle bisherigen Hybrid-DRGs werden höher vergütet, die Steigerungsraten liegen zwischen 1,8 und 15,6 Prozent
- Sachkosten sowie andere Kosten für präanästhesiologische und pathologische Untersuchungen sind weiterhin mit den Fallpauschalen abgegolten
- Keine Wahlmöglichkeit zwischen EBM-Abrechnung und Hybrid-DRG
Sie finden auf unserer Themenseite sowohl die Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung, sowie die enthaltenen OPS-Kodes und Fallpauschalen.