Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Hybrid-DRG

Sachsen-Anhalts Vertragsärzte können Hybrid-DRGs einfach und bürokratiearm über die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt abrechnen. Die Abrechnung von ambulanten Operationen nach § 115f SGB V läuft ab dem Jahr 2025 anders als in der Übergangsphase des Jahres 2024. Hybrid-DRG Leistungen, die ab dem 01.01.2025 durchgeführt wurden, können einfach und komfortabel über das Mitgliederportal KVSAonline eingereicht werden. 

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat mit dem GKV-Spitzenverband und der Deutschen Krankenhausgesellschaft die für das Jahr 2025 geltende Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung abgeschlossen. 

  • Umfasst sind insgesamt 22 Hybrid-DRG Pauschalen
  • Neu hinzugekommen sind Hybrid-DRGs für Eingriffe an Analfisteln, endoskopische Eingriffe an der Galle, Leber und Pankreas, Eingriffe an Hoden und Nebenhoden sowie Lymphknotenbiopsien
  • Erweiterungen oder Verschiebung der den Hybrid-DRG Pauschalen zugeordneten OPS-Kodes bei bestehenden Hybrid-DRG für Hernien-Eingriffe, arthroskopische Eingriffe, Arthrodesen und Operationen an den Ovarien
  • Alle bisherigen Hybrid-DRGs werden höher vergütet, die Steigerungsraten liegen zwischen 1,8 und 15,6 Prozent
  • Sachkosten sowie andere Kosten für präanästhesiologische und pathologische Untersuchungen sind weiterhin mit den Fallpauschalen abgegolten
  • Keine Wahlmöglichkeit zwischen EBM-Abrechnung und Hybrid-DRG

Sie finden auf unserer Themenseite sowohl die Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung, sowie die enthaltenen OPS-Kodes und Fallpauschalen

Die KVSA bleibt Ihr Abrechnungspartner für Hybrid-DRG

  • Kompetenz: Sie profitieren von unserer langjährigen Erfahrung als verlässlicher, nicht profitorientierter Abrechnungspartner gegenüber allen Krankenkassen.
  • Service: Ihr persönlicher Ansprechpartner ist unsere Abrechnungsabteilung, die Sie individuell berät und unterstützt.
  • Sollten Sie die KVSA bereits zur Abrechnung der Hybrid-DRG beauftragt haben, ist für das Jahr 2025 keine erneute Beauftragung notwendig.
  • Möchten Sie uns beauftragen finden Sie das Formular zur Beauftragung hier.
     

Ihnen stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Nutzung des Moduls Hybrid-DRG Abrechnung in Ihrem PVS oder manuelle Erfassung der Hybrid-DRG Abrechnungsfälle über ein demnächst im Mitgliederportal KVSAonline zur Verfügung stehenden Erfassungstool. 

 

Möglichkeit I: Sie nutzen das Modul Hybrid-DRG Abrechnung in Ihrem PVS

  • Abgabe ist jederzeit, unabhängig von der regulären Quartalsabrechnung, möglich.
  • Es können ein oder mehrere Hybrid-DRG Abrechnungsfälle gemeinsam in einer Datei abgegeben werden.
  • Wie gewohnt über das KVSAonline Mitgliederportal.
  • Die KVSA prüft die Daten vor Rechnungsstellung mit einer zertifizierten Grouper-Software.

Möglichkeit II: Sie nutzen die Erfassungsmaske im Mitgliederportal KVSAonline

  • Es können ein oder mehrere Hybrid-DRG Abrechnungsfälle nacheinander manuell erfasst und übertragen werden.
  • Automatische Prüfung der Eingaben mit einer zertifizierten Grouper-Software.
  • Erreichbar über das KVSAonline Mitgliederportal unter Menü Dienste > HDRG Fallerfassung.
  • Wir informieren sobald die Erfassungsmaske im Januar 2025 zur Verfügung steht!

Vergütung von Hybrid-DRG Abrechnungsfällen

  • Die KV übernimmt die Rechnungslegung gegenüber der zuständigen Krankenkasse und führt bei Bedarf auch das sogenannte Fehlerverfahren durch.
  • Nach Begleichung der gestellten Rechnung durch die Krankenkasse Auszahlung an die Praxis, unter Abzug des Verwaltungskostensatzes sowie der Umsatzsteuer
  • Die Auszahlung erfolgt zunächst monatlich, statt quartalsweise, beginnend mit dem 20.02.2025.

 

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