Ermächtigungen
Ermächtigungen
Es gibt verschiedene Arten von Ermächtigungen. Im üblichen Fall wird ein Krankenhausarzt zur Schließung einer Versorgungslücke für bestimmte Leistungen unter bestimmten Bedingungen zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ermächtigt.
Änträge sind formlos und ausschließlich schriftlich per Post (Fax und E-Mail werden nicht akzeptiert) an den Zulassungsausschuss zu richten. Bitte beachten Sie dabei auch unbedingt unsere unten stehenden Hinweise.
Zulassungsausschuss für Ärzte und Psychotherapeuten
bei der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt
Doctor-Eisenbart-Ring 2
39120 Magdeburg
Hinweise
1.) Rechtzeitige Antragsstellung
Zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Bearbeitung und Vorbereitung der Anträge für die Sitzung des Zulassungsausschusses ist es unbedingt erforderlich, dass die vollständigen Antragsunterlagen bis spätestens vier Wochen (Sonderbedarfe spätestens drei Monate) vor der entsprechenden Sitzung an die Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses übersandt werden.
2.) Genehmigungspflichtige Leistungen
Bitte beachten Sie, dass für genehmigungspflichtige Leistungen eine gesonderte Genehmigung zur Abrechnung bei der KVSA zu beantragen ist. Um welche Leistungen es sich handelt und die jeweiligen Antragsformulare finden Sie hier.