ePA
Elektronische Patientenakte (ePA)
Die neue ePA ab 2025
Ab dem 15. Januar 2025 werden alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) von ihrer Krankenkasse erhalten, es sei denn, sie widersprechen aktiv (Opt-Out-Prinzip). Es wird erwartet, dass künftig ein sehr hoher Anteil der gesetzlich Versicherten über die ePA verfügen wird. Die breitere Nutzung der ePA soll dazu beitragen, den Mehrwert der digitalen Kommunikation mittels ePA zu erhöhen. Sie soll relevante medizinische Daten enthalten und so bei der Anamnese, Diagnostik und Behandlung unterstützen. Die Nutzung der ePA bleibt jedoch für die Versicherten freiwillig, d.h. ein genereller Widerspruch oder zu einzelnen Inhalten ist jederzeit möglich.
Hinweis: Die ePA ist eine rein patientengeführte Akte und ersetzt keinesfalls die Behandlungsdokumentation der Arztpraxis!
Zeitplan der Einführung
Seit dem 15. Januar 2025 wird, wie geplant, von der gematik die ePA in einer Testphase in den Modellregionen Franken, Hamburg und Teilen Nordrhein-Westfalens erprobt. Rund 300 Praxen, Apotheken und Krankenhäuser nehmen an der Erprobung teil.
Eine Prüfung für den Start des bundesweiten Rollouts ist für Mitte März geplant. Vorausgesetzt, dass die Erfahrungen in den Modellregionen bis zu diesem Zeitpunkt positiv sind, ist die bundesweite Einführung der ePA für alle ab April möglich.
Umfangreiches ePA-Informationsmaterial
Die KVSA gibt Ihnen auf dieser Seite einen Einstieg und grundlegenden Überblick zum Start der ePA. Viele weitere Informationen (Dokumente, Broschüren, Videos) werden durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die gematik zur Verfügung gestellt. Auf diese weiterführenden Informationen verweisen wir mit den Links auf der rechten Seite und auf dem unteren Teil dieser Seite. Hier finden Sie Informationen zu rechtlichen, datenschutzrechtlichen, technischen und vielen weiteren Themen. Beiträge zur ePA in der PRO, dem offiziellen Mitteilungsblatt der KVSA, finden Sie HIER
Online-Fortbildung für Praxen
Ärzte und Psychotherapeuten können sich im Fortbildungsportal der KBV über die elektronische Patientenakte informieren und gleichzeitig Fortbildungspunkte sammeln. In dem aufgezeichneten Lernvideo stellen KBV-Referenten die ePA aus medizinischer, rechtlicher und technologischer Perspektive vor. Die wesentlichen Inhalte des rund 80-minütigen Lernvideos können bei Bedarf als PDF-Dokument heruntergeladen und ausgedruckt werden. Die Teilnahme an der von der Ärztekammer Berlin mit sechs CME-Punkten zertifizierten Fortbildung ist kostenfrei.