Qualitätssicherung
Qualitätssicherung
Kassenärztliche Vereinigung sichert kontinuierlich Qualität ärztlicher Leistungen
Eine ambulante medizinische Versorgung auf qualitativ hohem Niveau sichert die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) den gesetzlich krankenversicherten Patienten im Land.
Auskunft über das System der Qualitätssicherung, die im Interesse einer gleichbleibenden Qualität überwachten ärztlichen Leistungen und die Tätigkeit der entsprechenden Gremien auf Landesebene geben die regelmäßig herausgegebenen Qualitätsberichte der KVSA.
Kaum eine Berufsgruppe unterzieht sich so vielen qualitätssichernden Maßnahmen und hat ein so dichtes Netz der Qualitätssicherung wie Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten.
Mehr als 60 Untersuchungs- und Behandlungsverfahren werden durch die KVSA regelmäßig kontrolliert. Beispielhaft seien die Röntgenuntersuchungen, Ultraschall oder auch die Mammografie genannt. Hier gibt es strenge Vorgaben, ohne deren Erfüllung kein Vertragsarzt eine solche Leistung erbringen darf.
In jedem Jahr finden zahlreiche Überprüfungen durch die entsprechenden Gremien der KVSA in Form von Praxisbegehungen, Dokumentationsüberprüfungen oder Kolloquien statt. Erfüllt ein Arzt die definierten Voraussetzungen für die Erbringung einer Leistung nicht, darf er diese auch nicht bei GKV-Patienten erbringen.
Wenn Kontrollen in den Praxen ergeben, dass die Voraussetzungen für einmal erteilte Genehmigungen nicht weiterbestehen, wird diesem Arzt die entsprechende Genehmigung entzogen. Die KV handelt auf der Grundlage gesetzlicher Regelungen sowie der von den Gremien der ärztlichen Selbstverwaltung auf Bundes- und Landesebene festgelegten Anforderungen.