Verordnung von Impfstoffen für präventive Schutzimpfungen gemäß Schutzimpfungs-Richtlinie zulasten der GKV
Die Verordnung von Impfstoffen für Impfungen gemäß Schutzimpfungs-Richtlinie erfolgt für alle Krankenkassen im Rahmen des Sprechstundenbedarfs! Das gilt auch für beruflich indizierte Impfungen.
Ausnahmen:
- Die Verordnung der 1. Impfstoffdosis gegen Tollwut im Verletzungsfall erfolgt auf Namen des Patienten zulasten der GKV. Die zur Vervollständigung der Grundimmunisierung erforderlichen weiteren Impfdosen sind im Rahmen des Sprechstundenbedarfs zu verordnen.
- Die Verordnung des nasalen attenuierten Influenza-Lebendimpfstoffes (LAIV) erfolgt auf Namen des Patienten zulasten der GKV, wenn im medizinisch begründeten Einzelfall (z.B. Spritzenphobie, Gerinnungsstörungen) eine Impfung mit inaktivierten Influenza-Impfstoffen (IVV) nicht durchgeführt werden kann.
- Verordnung des Haemophilus Influenzae Typ b - Einzelimpfstoff (siehe "Aktuelle Meldungen")
- Die aktuellen vom Bund bereitgestellten COVID-19-Impfstoffe werden bis auf Weiteres wöchentlich zulasten des Bundesamts für soziale Sicherung über die regionale Apotheke bezogen - so wie auch während der Pandemie. Das Zubehör ist nicht mehr Inhalt der Lieferung und durch die Praxen zu beschaffen.
Ein neuer Impfstoff ist nur dann GKV-Leistung, wenn eine Empfehlung der STIKO für die Schutzimpfung selbst und ggf. die Impfstoffvariante oder den konkreten Impfstoff vorliegt und diese Impfempfehlung bereits Teil der Schutzimpfungs-Richtlinie ist!
Verordnung von Impfstoffen für präventive Schutzimpfungen im Zusammenhang mit Satzungsleistungen
Die im Zusammenhang mit Satzungsleistungen (§ 20i Abs. 2 SGB V) notwendigen Impfstoffe, beispielsweise für private Auslandsreise, werden nicht zulasten der GKV verordnet.
Hinweise zur Verordnung von Immunglobulinen im Verletzungsfall (gemäß Sprechstundenbedarfsvereinbarung Sachsen-Anhalt)
- Tollwut: auf Namen des Patienten zulasten der GKV
- Tetanus: im Rahmen des Sprechstundenbedarfs
Hinweis zur Verordnung von antiviralen monoklonalen Antikörpern zur Prophylaxe von RSV-Infektionen (zurzeit Nirsevimab, Palivizumab)
- Verordnung auf Namen der Patienten