Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Sprechstundenbedarf

Sprechstundenbedarf

Als Sprechstundenbedarf gelten Arzneimittel, Verbandmittel, Materialien, Gegenstände und Stoffe, die ihrer Art nach bei mehr als einem Anspruchsberechtigten im Rahmen der vertragsärztlichen Behandlung Verwendung finden oder bei Notfällen sowie im Zusammenhang mit einem ärztlichen Eingriff bei mehr als einem Anspruchsberechtigten zur Verfügung stehen müssen.

Als Kostenträger ist bei der Verordnung des Sprechstundenbedarfs die Rezeptprüfstelle Duderstadt mit der Kostenträgerkennung 102091709 anzugeben.

Der Umfang des Sprechstundenbedarfs muss dem Bedarf der Praxis einschließlich des Bedarfs für den Notfalldienst entsprechen.

Seit dem 1. Januar 2025 gilt die neue Sprechstundenbedarfsvereinbarung und deren neue Anlage! (Aktuelle Meldungen)