Impfen
Impfen
Impfungen sind in fast jeder Arztpraxis Routine. Für die Durchführung von präventiven Schutzimpfungen zulasten der GKV hat die KVSA mit allen Krankenkassen eine Impfvereinbarung geschlossen.
Die Impfvereinbarung regelt auf Landesebene Grundlagen, Bezug der Impfstoffe und Abrechnung von Impfleistungen zulasten der GKV.
In Sachsen-Anhalt sind Impfungen der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses Pflichtleistungen der Krankenkassen. Grundlage der Richtlinie sind die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO).
Ein neuer Impfstoff ist nur dann GKV-Leistung, wenn eine Empfehlung der STIKO für die Schutzimpfung selbst und ggf. die Impfstoffvariante oder den konkreten Impfstoff vorliegt und diese Impfempfehlung bereits Teil der Schutzimpfungs-Richtlinie ist!
Abweichend von der Schutzimpfungs-Richtlinie und damit auch den Empfehlungen der STIKO, können in Sachsen-Anhalt alle Personen, die das wünschen, entsprechend der arzneimittelrechtlichen Zulassungen der Impfstoffe gegen Influenza geimpft werden.