Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Honorarverteilung

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Honorarverteilungsmaßstab (HVM)

Die KVSA nimmt auf der Grundlage des § 87b SGB V die Verteilung der vereinbarten Gesamtvergütung an die zur Abrechnung Berechtigten vor. Dafür wendet die KVSA den durch die Vertreterversammlung der KVSA im Benehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen beschlossenen Honorarverteilungsmaßstab (HVM) an. Die von den Krankenkassen gezahlte morbiditätsbedingte Gesamtvergütung reicht nicht aus, um alle im vertragsärztlichen Bereich erbrachten Leistungen entsprechend dem Wert der regionalen Euro-Gebührenordnung vergüten zu können. Aus diesem Grunde sind im HVM Steuerungs- und Begrenzungsregelungen vorzusehen.

      Grundsätze und Versorgungsziele des aktuellen HVM

      HVM 2025

      HVM 2024

      Archiv 2010 - 2023

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