Barrierefreiheit
Barrierefreiheit in der ambulanten ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung
Patienten haben das Recht auf eine freie Wahl des Arztes bzw. Psychotherapeuten. Dieses Recht ist für Menschen mit Behinderung, aber auch für ältere bzw. multimorbide Menschen, Eltern mit Kinderwagen und Menschen mit vorübergehend beeinträchtigenden Erkrankungen faktisch eingeschränkt. Nur ein geringer Teil der Praxen in Deutschland ist derzeit uneingeschränkt barrierefrei.
- Was bedeutet "uneingeschränkt barrierefrei"?
- Wann ist eine Praxis "bedingt barrierefrei" und wann ist sie für Gehbehinderte zugänglich?
- Welchen Anforderungen muss die barrierefreie Gestaltung einer Arzt- bzw. psychotherapeutenpraxis gerecht werden?
Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt hat dazu recherchiert und Informationen für Sie zusammengestellt. Verbindliche Details zur Barrierefreiheit entnehmen Sie bitte der aktuellen DIN-Norm 18024-2.
Sie finden hier Vorschläge zur barrierefreien Gestaltung Ihrer Praxis, die gesetzlichen Anforderungen und eine Checkliste. Der Flyer "Barrierefreiheit in der vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung" fasst das Wesentliche zusammen und ergänzt das Angebot für Sie.
Wann ist eine Praxis "uneingeschränkt barrierefrei"?
- Gebäudeebenen müssen stufenlos, gegebenenfalls mit einem Aufzug oder einer Rampe, erreichbar sein.
- Türschwellen maximal 2 cm
- beiderseits Radabweiser 10 cm hoch, beidseitige Handläufe (Durchmesser 3 bis 4,5 cm, 85 cm hoch)
- Bewegungsflächen für Rollstuhlfahrer von 150 cm x 150 cm im Eingangsbereich, vor Fahrstuhltüren, im Wartezimmer, vor dem WC und bei Umkleidekabinen, am Anfang und am Ende einer Rampe
- alle Flure mindestens 150 cm breit
- Klingeln in Türdrückerhöhe von 85 cm
- Mindestens ein Türflügel von mind. 90 cm Breite, Türhöhe 205 cm, vorzugsweise nach außen und nicht schwer öffnende Türen (z. B. Brandschutztüren)
- Türbreite des geöffneten Aufzugs mind. 90 cm; Fahrstuhlkabine mind. 110 cm breit und 140 cm tief; kein Lastenaufzug
- barrierefreies, für Rollstuhl links und/oder rechts anfahrbares WC; beidseitige klappbare Haltegriffe in 85 cm Höhe, Notrufschalter, links/rechts neben WC Bewegungsfläche von 95 cm x 70 cm; vor dem WC mind. 150cm x 150 cm; Türen öffnen nach außen, mind. 90 cm breit
- 55 cm tiefer und unterfahrbarer Waschtisch in max. 80 cm Höhe (Oberkante), Einhebelstandarmatur
Wann ist eine Praxis "bedingt barrierefrei"?
- Eingang/Zugang maximal eine Stufe
- Zugang über Rampe möglich; Steigung über 6 %
- Türen mind. 1 Flügel mit mind. 80 cm Breite
- Türbreite Aufzug geöffnet mind. 80 cm; Fahrstuhlkabine mindestens 80 cm breit und 120 cm tief
- bedingt barrierefreies WC; für Rollstuhlfahrer links und/oder rechts anfahrbar; Bewegungsfläche vor dem WC mind. 120 cm x 120 cm; Türen öffnen nach außen und sind mind. 80 cm breit
Wann ist eine Praxis für gehbehinderte Menschen zugänglich?
- maximal sechs aufeinander folgende Stufen mit Handlauf
- genügend Sitzgelegenheiten in Anmelde- und Wartezonen
Weiter Informationen erhalten Sie bei dem Landesbehindertenbeauftragten des Landes Sachsen-Anhalt, Herr Dr. Christian Walbrach, unter: behindertenbeauftragter[at]ms.sachsen-anhalt.de oder bei dem Allgemeinen Behindertenverband des Landes Sachsen-Anhalt unter www.abisa.de.