Praxisnetze
Praxisnetze
Praxisnetze sind Zusammenschlüsse von Vertragsärzten verschiedener Fachrichtungen zur interdisziplinären, kooperativen, wohnortnahen ambulanten medizinischen Versorgung. Im lokalen oder regionalen Verbund arbeiten die Arztpraxen des Netzes organisiert und geregelt zusammen. Die Praxisnetze können mit Krankenhäusern, Pflegediensten, Apotheken oder anderen Anbietern im Gesundheitsmarkt kooperieren.
Rahmenvorgabe der KBV für Praxisnetze
Die KBV hat zum 1. Mai 2013 eine Rahmenvorgabe für die Anerkennung von Praxisnetzen auf den Weg gebracht. Sie ist Grundlage für die gezielte Förderung dieser Kooperationsform durch die Kassenärztlichen Vereinigungen. Die Rahmenvorgabe ist auf der Internetseite der KBV abrufbar.
Unterstützung durch die KV Sachsen-Anhalt
Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt unterstützt und begleitet Praxisnetze in Gründung und bereits bestehende Praxisnetze auf dem Weg zur Anerkennung.
Neben persönlichen Beratungen kann insbesondere administrative und logistische Unterstützung der KV in Anspruch genommen werden. Informationsmaterialien und Checklisten helfen, ein Netz zu gründen und zu organisieren. Daneben können finanzielle Fördermittel für notwendige Beratungsleistungen durch externe Sachverständige und Kosten für die Gründung einer notwendigen Rechtsform in Höhe von insgesamt 1.000 € ausgezahlt werden. Der Vorstand der KVSA entscheidet über die Förderfähigkeit im Einzelfall.
Grundlage bildet die Richtlinie des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung.
Ist das Praxisnetz bereit für die Förderung und Anerkennung?
Mit der Checkliste der KVSA kann eine erste Einschätzung vorgenommen werden, inwieweit das Netz die Kriterien für die Förderwürdigkeit erfüllt bzw. ob alle Voraussetzungen der Anerkennung nach der KBV-Rahmenvorgabe erfüllt sind.