Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Plausibilitätsprüfung

Plausibilitätsprüfung

Der Gesetzgeber verpflichtet die Kassenärztlichen Vereinigungen zur Durchführung von Plausibilitätsprüfungen. Grundlage dafür sind zum einen die Richtlinie gemäß § 106d SGB V zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband der Krankenkassen, die Vereinbarung der KVSA mit den Landesverbänden der Krankenkassen zur Abrechnungsprüfung nach § 106d SGB V und die Verfahrensordnung der KVSA zur Durchführung von Plausibilitätsprüfungen nach § 106d SGB V.