Plausibilitätsprüfung
Plausibilitätsprüfung
Der Gesetzgeber verpflichtet die Kassenärztlichen Vereinigungen zur Durchführung von Plausibilitätsprüfungen. Grundlage dafür sind zum einen die Richtlinie gemäß § 106d SGB V zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband der Krankenkassen, die Vereinbarung der KVSA mit den Landesverbänden der Krankenkassen zur Abrechnungsprüfung nach § 106d SGB V und die Verfahrensordnung der KVSA zur Durchführung von Plausibilitätsprüfungen nach § 106d SGB V.
- Richtlinie gemäß § 106d SGB V zwischen der Kassenärztliche Bundesvereinigung und dem Spitzenverband der Krankenkassen
- Vereinbarung der KVSA mit den Landesverbänden der Krankenkassen zur Abrechnungsprüfung nach § 106d SGB V
- Verfahrensordnung der KVSA zur Durchführung von Plausibilitätsprüfungen nach § 106d SGB V ab dem 01.01.2020