Praxisübernahme
Praxisübernahme im gesperrten Planungsbereich
Die Vorteile der Übernahme einer Arztpraxis bestehen im Patientenstamm, eingespielten Personal, einer kompletten Praxisinfrastruktur sowie einer realistischen Ertragsvorschau. Im nicht gesperrten Planungsbereich wird lediglich eine Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung benötigt. Die Praxisübernahme ist dann nur eine zivilrechtliche Angelegenheit. Im für Neuzulassungen gesperrten Planungsbereich hat der Gesetzgeber ein relativ umfängliches Verfahren festgelegt, nach welchem der Zulassungsausschuss den geeigneten Praxisnachfolger auszuwählen hat.
In gesperrten Planungsbereichen entscheidet der Zulassungsausschuss über Übernahme und Weiterführung einer bestehenden vertragsärztlichen Praxis.Der Arzt, der auf seine Zulassung verzichten möchte und einen Nachfolger sucht, wendet sich an die Kassenärztliche Vereinigung und beantragt bei dieser seine Praxis zur Nachfolge auszuschreiben. Der Interessent bewirbt sich mittels eines formlosen Antrags auf diese Ausschreibung. Anschließend wird ihm aufgegeben, innerhalb einer bestimmten Frist einen vollständigen Zulassungsantrag einzureichen.
Im Anschluss entscheidet unter den Bewerbern der Zulassungsausschuss nach gesetzlich vorgegebenen Kriterien (siehe Downloadbox). Zusätzlich werden folgende Punkte positiv berücksichtigt:
- Angestellter Arzt oder gemeinschaftliche Berufsausübung mit dem ausschreibenden Vertragsarzt
- Ehegatte oder Kind des ausschreibenden Vertragsarztes
- Dauer der Eintragung in die Warteliste
- Interessen von Gemeinschaftspraxis- bzw. Berufsausübungsgemeinschaftspartnern
- ggf. weitere Aspekte
Praxisausschreibungen April 2025
Fachgebiet | Praxisform | Praxisort/Planungsbereich | Reg.-Nr.: |
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ärztliche Psychotherapie (halber VA)* | Einzelpraxis | Magdeburg | 3044 |
ärztliche Psychotherapie (halber VA)* | Einzelpraxis | Stendal | 3026 |
Chirurgie | Gemeinschaftspraxis | Magdeburg | |
Frauenheilkunde und Geburtshilfe | Gemeinschaftspraxis | Lutherstadt Wittenberg | |
Frauenheilkunde und Geburtshilfe | Einzelpraxis | Magdeburg | |
Frauenheilkunde und Geburtshilfe | Einzelpraxis | PB Börde | |
Hausärztliche Praxis | Gemeinschaftspraxis | Halle | |
Hausärztliche Praxis | Einzelpraxis | Magdeburg | 3038 |
Hausärztliche Praxis | Praxisgemeinschaft | Magdeburg | 3043 |
Hausärztliche Praxis | Einzelpraxis | Weißenfels | |
Innere Medizin / Rheumatologie (Sonderbedarf) | Praxisgemeinschaft | ROR Magdeburg | |
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie /halber VA)* | Einzelpraxis | Blankenburg | 3025 |
Kinder- und Jugendmedizin | Einzelpraxis | Halle | |
Psychologische Psychotherapie (halber VA)* | Einzelpraxis | Zeitz | 3029 |
Psychologische Psychotherapie (halber VA)* | Einzelpraxis | Lu.-Wittenberg | 3032 |
Psychologische Psychotherapie (halber VA)* | Einzelpraxis | Dessau-Roßlau | 3034 |
Psychologische Psychotherapie (halber VA)* | Einzelpraxis | Salzwedel | 3035 |
Psychologische Psychotherapie (halber VA)* | Einzelpraxis | Lu.-Eisleben | 3021 |
Psychologische Psychotherapie (halber VA)* | Einzelpraxis | Zeitz | 3003 |
Psychologische Psychotherapie (halber VA)* | Einzelpraxis | Laucha a.d. Unstrut | 3019 |
Psychologische Psychotherapie (halber VA)* | Einzelpraxis | Wernigerode | 3006 |
Urologie | Einzelpraxis | Hettstedt |
Bewerbung
Die Ausschreibung endet am 05. Mai 2025. Wir weisen darauf hin, dass sich die in der Warteliste eingetragenen Ärzte ebenfalls um den Vertragsarztsitz bewerben müssen.
Der formlose Antrag ist bitte ausschließlich schriftlich per Post (Fax und E-Mail werden nicht akzeptiert) an folgende Anschrift zu richten:
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt
Abt.: Zulassungswesen
Postfach 1664
39006 Magdeburg
Erläuterungen
* Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt hat im Rahmen dieser Ausschreibung ein besonderes Versorgungsbedürfnis definiert: Bereitschaft zur Aufnahme von mindestens 4 Patienten pro Woche auf Zuweisung der Terminservicestelle, bezogen auf einen vollen Versorgungsauftrag. Unter den zu meldenden Terminen muss mindestens ein Termin für eine Akutbehandlung sein. Das Versorgungsbedürfnis gilt befristet für ein Jahr, beginnend mit der Aufnahme der vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit. Nach Ablauf eines Jahres sind 2 Termine pro Woche zu melden. Die Erfüllung dieses Versorgungsbedürfnisses stellt ein Auswahlkriterium dar.
** Die isolierte Übernahme eines Viertels eines Versorgungsauftrages ist nur zur Aufstockung eines halben oder Dreiviertelsitzes oder zur Anstellung möglich, da die Zulassung weiterhin einen halben Versorgungsauftrag voraussetzt.
Ansprechpartner Praxisübernahme
Ansprechpartner
Medizinische Versorgungszentren
Jens Leutert
0391 627-6344
0391 627-8544
zulassung@kvsa.de