Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Praxisübernahme

Praxisübernahme im gesperrten Planungsbereich

Die Vorteile der Übernahme einer Arztpraxis bestehen im Patientenstamm, eingespielten Personal, einer kompletten Praxisinfrastruktur sowie einer realistischen Ertragsvorschau. Im nicht gesperrten Planungsbereich wird lediglich eine Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung benötigt. Die Praxisübernahme ist dann nur eine zivilrechtliche Angelegenheit. Im für Neuzulassungen gesperrten Planungsbereich hat der Gesetzgeber ein relativ umfängliches Verfahren festgelegt, nach welchem der Zulassungsausschuss den geeigneten Praxisnachfolger auszuwählen hat.

In gesperrten Planungsbereichen entscheidet der Zulassungsausschuss über Übernahme und Weiterführung einer bestehenden vertragsärztlichen Praxis.Der Arzt, der auf seine Zulassung verzichten möchte und einen Nachfolger sucht, wendet sich an die Kassenärztliche Vereinigung und beantragt bei dieser seine Praxis zur Nachfolge auszuschreiben. Der Interessent bewirbt sich mittels eines formlosen Antrags auf diese Ausschreibung. Anschließend wird ihm aufgegeben, innerhalb einer bestimmten Frist einen vollständigen Zulassungsantrag einzureichen.

Im Anschluss entscheidet unter den Bewerbern der Zulassungsausschuss nach gesetzlich vorgegebenen Kriterien (siehe Downloadbox). Zusätzlich werden folgende Punkte positiv berücksichtigt:

  • Angestellter Arzt oder gemeinschaftliche Berufsausübung mit dem ausschreibenden Vertragsarzt
  • Ehegatte oder Kind des ausschreibenden Vertragsarztes
  • Dauer der Eintragung in die Warteliste
  • Interessen von Gemeinschaftspraxis- bzw. Berufsausübungsgemeinschaftspartnern
  • ggf. weitere Aspekte
     

Praxisausschreibungen April 2025

FachgebietPraxisformPraxisort/PlanungsbereichReg.-Nr.:
ärztliche Psychotherapie (halber VA)*EinzelpraxisMagdeburg3044
ärztliche Psychotherapie (halber VA)*EinzelpraxisStendal3026
ChirurgieGemeinschaftspraxisMagdeburg 
Frauenheilkunde und GeburtshilfeGemeinschaftspraxisLutherstadt Wittenberg 
Frauenheilkunde und GeburtshilfeEinzelpraxisMagdeburg 
Frauenheilkunde und GeburtshilfeEinzelpraxisPB Börde 
Hausärztliche PraxisGemeinschaftspraxisHalle 
Hausärztliche PraxisEinzelpraxisMagdeburg3038
Hausärztliche Praxis
 
PraxisgemeinschaftMagdeburg3043
Hausärztliche PraxisEinzelpraxisWeißenfels 
Innere Medizin / Rheumatologie (Sonderbedarf)PraxisgemeinschaftROR Magdeburg 
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie /halber VA)*EinzelpraxisBlankenburg3025
Kinder- und JugendmedizinEinzelpraxisHalle 
Psychologische Psychotherapie (halber VA)*EinzelpraxisZeitz3029
Psychologische Psychotherapie (halber VA)*EinzelpraxisLu.-Wittenberg3032
Psychologische Psychotherapie (halber VA)*EinzelpraxisDessau-Roßlau3034
Psychologische Psychotherapie (halber VA)*EinzelpraxisSalzwedel3035
Psychologische Psychotherapie (halber VA)*EinzelpraxisLu.-Eisleben3021
Psychologische Psychotherapie (halber VA)*EinzelpraxisZeitz3003
Psychologische Psychotherapie (halber VA)*EinzelpraxisLaucha a.d. Unstrut3019
Psychologische Psychotherapie (halber VA)*EinzelpraxisWernigerode3006
UrologieEinzelpraxisHettstedt 

Bewerbung

Die Ausschreibung endet am 05. Mai 2025. Wir weisen darauf hin, dass sich die in der Warteliste eingetragenen Ärzte ebenfalls um den Vertragsarztsitz bewerben müssen.

Der formlose Antrag ist bitte ausschließlich schriftlich per Post (Fax und E-Mail werden nicht akzeptiert) an folgende Anschrift zu richten:

Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt
Abt.: Zulassungswesen
Postfach 1664
39006 Magdeburg

Erläuterungen

* Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt hat im Rahmen dieser Ausschreibung ein besonderes Versorgungsbedürfnis definiert: Bereitschaft zur Aufnahme von mindestens 4 Patienten pro Woche auf Zuweisung der Terminservicestelle, bezogen auf einen vollen Versorgungsauftrag. Unter den zu meldenden Terminen muss mindestens ein Termin für eine Akutbehandlung sein. Das Versorgungsbedürfnis gilt befristet für ein Jahr, beginnend mit der Aufnahme der vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit. Nach Ablauf eines Jahres sind 2 Termine pro Woche zu melden. Die Erfüllung dieses Versorgungsbedürfnisses stellt ein Auswahlkriterium dar.

** Die isolierte Übernahme eines Viertels eines Versorgungsauftrages ist nur zur Aufstockung eines halben oder Dreiviertelsitzes oder zur Anstellung möglich, da die Zulassung weiterhin einen halben Versorgungsauftrag voraussetzt.

Ansprechpartner Praxisübernahme

Ansprechpartner

Ärzte
Karin Hurny


0391 627-6343
0391 627-8544
zulassung@kvsa.de

Ansprechpartner

Ärzte
Mariell Buchholz


0391 627-6348
0391 627-8544
zulassung@kvsa.de

Ansprechpartner

Psychotherapeuten
Julia Diósi


0391 627-6312
0391 627-8544
zulassung@kvsa.de

Ansprechpartner

Medizinische Versorgungszentren
Jens Leutert


0391 627-6344
0391 627-8544
zulassung@kvsa.de