Heilmittel
Heilmittel
Heilmittel sind persönlich zu erbringende, ärztlich verordnete medizinische Dienstleistungen, die nur von Angehörigen entsprechender Gesundheitsfachberufe geleistet werden können.
Dazu hören die:
- Physikalische Therapie
- Podologische Therapie
- Stimm-, Sprech- und Sprach- und Schlucktherapie
- Ergotherapie
- Ernährungstherapie
Regelungen zur Verordnung von Heilmitteln legt der Gemeinsame Bundesausschuss in der Heilmittel-Richtlinie fest.
Die Heilmittelvereinbarung wird zwischen der KVSA und den Krankenkassen auf Landesebene geschlossen. Sie trifft jahresbezogen Regelungen zum Ausgabenvolumen, Richtgrößen und Wirtschaftlichkeitszielen mit den dazugehörigen Maßnahmen.