Genehmigungen
Genehmigungen
Zahlreiche ärztliche und psychotherapeutische Leistungen im ambulanten Bereich stehen unter dem Vorbehalt einer Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt. Vertragliche Regelungen mit einzelnen Krankenkassen können ebenfalls Genehmigungsvorbehalte enthalten. Die Teilnahme an dem Vertrag erfordert dann auch hier die Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung.
Die Voraussetzungen und mögliche Auflagen zur Aufrechterhaltung einer Genehmigung werden in der Abteilung Qualitäts- und Verordnungsmanagement (QM/VM) überprüft.
Die Information, welche genehmigungspflichtige Leistung grundsätzlich je Fachgebiet/Schwerpunkt möglich ist, kann folgender Übersicht entnommen werden.
Alle Untersuchungs- und Behandlungsmethoden bzw. vertragliche Angebote, die nur nach Erteilung einer Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt erbracht werden dürfen: