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Belegärztliche Tätigkeit

Rechtsgrundlage

Anforderungen

  • Vorhandensein einer Belegabteilung der entsprechenden Fachrichtung nach den Vorgaben des Krankenhausplans an dem entsprechenden Krankenhaus
  • Praxissitz des Vertragsarztes liegt im Einzugsgebiet dieser Belegabteilung
  • ausreichende Anzahl Belegbetten (je nach Fachrichtung und Gebietsbezeichnung) im Krankenhaus
  • schriftliche Zustimmung des Krankenhauses zur belegärztlichen Tätigkeit
  • Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und Verbänden der Ersatzkassen auf Landesebene

Ansprechpartner

Birgit Maiwald

0391 627-6440
0391 627-8436

Belegärztliche Tätigkeit

Einverständniserklärung des Krankenhauses