EBM
Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM)
Der EBM als Grundlage der Abrechnung der vertragsärztlich erbrachten Leistungen wird durch den Bewertungsausschuss auf Bundesebene inhaltlich festgelegt. Die Leistungen werden durch den Bewertungsausschuss in Punkten bewertet. Auf Landesebene werden die in Punkten bewerteten Leistungen mit dem regionalen Punktwert bewertet und zur Verfügung gestellt. Im Band 1 des EBM finden sich neben den abrechnungsfähigen Leistungen,
- Anhang 1 - Verzeichnis der nicht gesondert berechnungsfähigen Leistungen
- Anhang 3 - Aufstellung der Prüfzeiten
- Anhang 4 - Verzeichnis der nicht mehr berechnungsfähigen Leistungen
Im Band 2 finden sich die operativen Proceduren (OPS) mit dem Verweis zu den damit im Zusammenhang stehenden Abrechnungsnummern (Anhang 2). Den Band 2 des EBM finden Sie als Browserversion zum herunterladen auf der Webseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).