Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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eRezept

Elektronisches Rezept (eRezept)

Das elektronische Rezept ist die digitale Form der bisherigen papiergebundenen ärztlichen Verordnung. Bereits seit 1. September 2022 müssen alle Apotheken eRezepte annehmen können. Seit dem 1. Januar 2024 ist das eRezept für alle Praxen verbindlich.

Das eRezept hat das Muster-16-Rezept abgelöst und gilt zunächst für alle apothekenpflichtigen Arzneimittel. Es ist geplant, auch weitere Verordnungen zu digitalisieren, etwa Betäubungsmittel, T-Rezepte, digitale Gesundheitsanwendungen sowie Hilfs- und Heilmittel oder die Beschaffung von Sprechstundenbedarf. 

Das eRezept wird in der Praxis digital über das Praxisverwaltungssystem (PVS) erstellt und kann mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), mit dem Smartphone oder mit einem Ausdruck in Apotheken eingelöst werden.

KBV Infoseite eRezept

gematik Infoseite eRezept

Erklärvideo gematik

Finanzierung der TI

Patienteninfo eRezept