Praxisausstattung
Praxisausstattung
Für die Anbindung an die TI und die Nutzung von KIM werden in der Praxis verschiedene zertifizierte Komponenten und Dienste benötigt. Zur Bestellung der Komponenten und Dienste wenden sich Praxen am besten zunächst an ihren PVS-Hersteller beziehungsweise ihren Systembetreuer. Er ist gleichzeitig der erste Ansprechpartner für alle praxisindividuellen Fragen zur IT-Ausrüstung und zum IT-Betrieb der Praxis, da nur er über die notwendigen Kenntnisse und Gegebenheiten in der Praxis für die Anbindung an die TI verfügt.
Folgende Komponenten und Dienste werden für die Nutzung der TI in der Praxis benötigt:
- Internetzugang in der Praxis
- Konnektor
- stationäres Kartenlesegerät
- Praxis- bzw. Institutsausweis (Security Module Card Typ B, SMC-B)
- VPN-Zugangsdienst
- Anpassung der Praxissoftware
Weitere Komponenten zur Nutzung bestimmter Anwendungen:
- mobiles Kartenlesegerät
- elektronischer Heilberufeausweis (eHBA)
Folgende Komponenten und Dienste werden für die Nutzung von KIM in der Praxis benötigt:
- Vertrag mit einem zugelassenen KIM-Anbieter
- Clientmodul vom PVS-Anbieter
- Anpassung der Praxissoftware
- eHBA (elektronischer Heilberufsausweis) mindestens der Generation 2.0 für die qualifizierte elektronische Signatur beim Versand
Folgende Komponenten und Dienste werden für die Nutzung der TI in der Praxis benötigt:
- Internetzugang in der Praxis
Grundlage für die Anbindung an die TI ist ein stabiler Internetzugang in den Praxisräumen. Kabelgebundene Zugänge wie DSL, Glasfaser oder Breitbandkabel sollten problemlos funktionieren. Bei funkbasierten Zugängen über UMTS oder LTE muss der Zugang über einen Router erfolgen und die Verbindung auch in Innenräumen stabil funktionieren. - Konnektor
Der eigentliche Zugang zur TI erfolgt über einen Konnektor. Dieser Konnektor ist über das Netzwerk der Praxis mit dem stationären Kartenlesegerät und den Computern mit dem Praxisverwaltungssystem verbunden. Für jeden Praxisstandort wird ein Konnektor benötigt. - stationäres Kartenlesegerät
Das zweite wichtige Gerät in der Praxis ist das stationäre Kartenlesegerät. Es nimmt die Praxis- bzw. Institutskarte (SMC-B) auf, die der Konnektor für den Aufbau der Verbindung zur TI benötigt. Damit wird die Anbindung der Praxis an die TI erst authentifiziert. - Praxis- bzw. Institutsausweis
(Security Module Card Typ B, SMC-B)
Diese Chipkarte, auch SMC-B genannt, identifiziert einen Praxisstandort gegenüber der TI. Sie wird für eine Betriebsstättennummer ausgestellt und in das Kartenlesegerät gesteckt, wo sie vom Konnektor für die Authentifizierung des Zugangs zur TI angesprochen wird. - VPN-Zugangsdienst
Dieser Dienst wird auf dem Konnektor eingerichtet und ist für die Herstellung der sicheren Verbindung in die TI zuständig. Neben der Verbindung in die TI kann darüber auch ein abgesicherter Internetzugang angeboten werden. - Anpassung der Praxissoftware
Für das Auslesen und ggf. Aktualisieren der Versichertendaten sowie für Eintragung der erfolgten Datenabgleiche in den Abrechnungsdaten muss ebenso die Praxissoftware aktualisiert werden.
Optionale Komponenten zur Nutzung der TI:
- mobiles Kartenlesegerät
Mit der Einführung der TI werden auch neue mobile Kartenlesegeräte notwendig. Für die Nutzung wird im mobilen Kartenlesegerät entweder eine (ggf. weitere) Praxiskarte oder ein elektronischer Heilberufeausweis (eHBA) benötigt, um die Prüfung der Versichertenstammdaten auf Gültigkeit auch außerhalb der Praxis durchführen zu können. - elektronischer Heilberufeausweis (eHBA)
Diese Karte identifiziert den Arzt oder Psychotherapeuten. Sie kann bereits jetzt für die Signatur des eArztbriefs verwendet werden und wird künftig für viele weitere Anwendungen im Gesundheitswesen genutzt werden können. Für den Abgleich der Versichertenstammdaten wird der eHBA nicht benötigt.
Beschaffung der Komponenten
Die aufgeführten Komponenten werden von Herstellern oder Dienstleistern angeboten und sind von der gematik für den Einsatz zertifiziert worden. Zur Bestellung von Komponenten wenden sich Praxen am besten zunächst an ihren PVS-Hersteller beziehungsweise ihren Systembetreuer. Um die Installation und die Betriebsaufnahme möglichst reibungslos zu gestalten, ist es ratsam, den IT-Dienstleister der Praxis hierzu anzufragen und einzubeziehen, bzw. damit zu beauftragen. Der Praxis- bzw. Institutsausweis muss vom Arzt selbst bei einem zugelassenen Dienstleister bestellt werden.