Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Wirtschaftlichkeitsprüfung

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Antje Köpping

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Sophie Rasin

Wirtschaftlichkeitsprüfung

Gemäß § 106, 106a, 106b und 106c SGB V vereinbaren die KVSA und die Landesverbände der Krankenkassen gemeinsam und einheitlich die Durchführung der Prüfungen zur Überwachung der Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung. Die Prüfvereinbarung stellt somit eine Verfahrensregelung zur Durchführung der Wirtschaftlichkeitsprüfung dar.

Prüfvereinbarung Sachsen-Anhalt

Erläuterung der Prüfarten

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