Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Arzneimittelvereinbarung/Heilmittelvereinbarung/Richtgrößen

Arznei- und Heilmittelvereinbarung/Richtgrößen

Gemäß § 84 SGB V vereinbaren die KVSA und die Landesverbände der für das nachfolgende Kalenderjahr Arznei- und Heilmittelausgabenobergrenzen sowie die entsprechenden Richtgrößen. Diese Obergrenzen dienen der Steuerung einer wirtschaftlichen und qualitativen Versorgung mit Arznei- und Heilmittel.