Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Besonderer Verordnungsbedarf und langfristiger Heilmittelbedarf

Besonderer Verordnungsbedarf und langfristiger Heilmittelbedarf

Diagnosen des besonderen Verordnungsbedarfs werden zwischen KBV und GKV-Spitzenverband vereinbart.

Diagnosen des langfristigen Heilmittelbedarfs werden durch den Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossen.

In der KBV-Diagnoseliste werden alle bundesweit geltenden Diagnosen des langfristigen Heilmittelbedarfs und des besonderen Verordnungsbedarfs übersichtlich zusammengefasst.