Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Erläuterung Prüfarten

Erläuterung der Prüfarten

Gesetzliche Krankenkassen steht das Recht zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit von Leistungen und Verordnungen zu. Hierfür ist nach den einschlägigen Regelungen des SGB V in Sachsen-Anhalt eine Prüfungsstelle zuständig. Sie hat ihren Sitz im Haus der Heilberufe, ebenso wie die Kassenärztliche Vereinigung, ist von dieser aber unabhängig.

Die Prüfungsstelle wird aufgrund ihres gesetzlichen Auftrages selbst oder auf Antrag, hier der Krankenkassen, tätig. Wird ein Prüfverfahren in Gang gesetzt, wird dazu der Vertragsarzt um Stellungnahme gebeten.

Wird eine Prüfung eingeleitet oder beantragt, sollte der Vertragsarzt sofort aktiv werden. Mit einer detaillierten, nachvollziehbaren Stellungnahme hat der Vertragsarzt die Möglichkeit, das Verfahren positiv für sich zu beeinflussen. Wird auf ein Prüfeinleitungsschreiben nicht innerhalb der vorgegebenen Frist reagiert, führt dies in den allermeisten Fällen zu negativen Konsequenzen. Wird von der Prüfungsstelle wegen des Fehlens einer den Sachverhalt aufklärenden Stellungnahme ein Regress beschlossen, ist es erheblich schwieriger, aufwändiger und ggf. auch kostenintensiver, sich auf dem weiteren Rechtsmittelweg zu entlasten.

Die Kassenärztliche Vereinigung bietet Hilfe, wenn Prüfverfahren drohen. Erfahrene Mitarbeiter geben Unterstützung bei der Abwehr von Regressen oder Honorarkürzungen. eine umfassende telefonische oder persönliche Beratung wird angeboten.