2015
Honorarverteilung 2015
Die Honorarverteilung erfolgt auf der Grundlage des § 87b SGB V. Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) hat im Benehmen mit den Krankenkassen den Honorarverteilungsmaßstab (HVM) zu beschließen.
Aufgrund der für die KVSA negativen Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom 13.08.2014 betreffend die Anpassung der Honorarmittel für die ambulante Versorgung des Jahres 2013 an die in Sachsen-Anhalt vorhandene Morbidität und die Rückverweisung an das Schiedsamt, muss das Schiedsamt einen neuen Beschluss zur Höhe der Honorarmittel für die ambulante Versorgung im Jahr 2013 treffen. Dieser Beschluss bildet die Basis für das Jahr 2014, für welches das Schiedsamt eine Regelung getroffen hat, die wiederum von den Krankenkassen beklagt wird. Die diesbezügliche Entscheidung des Landesschiedsamtes sowie die Verhandlungsergebnisse für das Jahr 2015 bleiben abzuwarten. Somit stehen für die ambulante Versorgung der Versicherten in Sachsen-Anhalt auch weiterhin deutlich zu geringe finanzielle Mittel zur Verfügung.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2015 werden folgende Änderungen, die auf der Bundesebene zwischen KBV und Krankenkassen verhandelt worden, wirksam:
1. die Anhebung des Orientierungswertes um 1,4 % auf 10,2718 Cent,
2. Aufnahme eines extrabudgetären Zuschlags zur Pauschale für die
fachärztliche Grundversorgung
3. Aufnahme von extrabudgetären Leistungen zur Vergütung der Nichtärztlichen
Praxisassistenten in Hausarztpraxen
4. Aufnahme eines extrabudgetären Zuschlags für die weitere sozialpädiatrische
Betreuung.