4. Quartal 2015
Honorarverteilung 4. Quartal 2015
Änderungen des Honorarverteilungsmaßstabes
Die Vertreterversammlung der KVSA hat am 2. September 2015 Änderungen am Honorarverteilungsmaßstab (HVM) für das 4. Quartal 2015 beschlossen. Die KBV hat die Vorgaben zur Honorarverteilung geändert, welche formal in den HVM der KVSA zu übernehmen waren. Im Wesentlichen umfassen die Änderungen die Anpassung des Vergütungsvolumens "Genetisches Labor" auf Grund der durch den Bewertungsausschuss geänderten Gebührenordnungspositionen des Kapitels 11 EBM. Darüber hinaus erfolgte gemäß gesetzlicher Vorgaben des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VSG) die Bildung eines eigenen arztgruppenspezifischen Vergütungsbereiches für die anästhesiologischen Leistungen im Zusammenhang mit der vertragszahnärztlichen und/oder mund-, kiefer-, gesichtschirurgischen Behandlung von Patienten mit mangelnder Kooperationsfähigkeit bei geistiger Behinderung oder schwerer Dyskinesie. Somit werden diese anästhesiologischen Leistungen ab dem 4. Quartal 2015 außerhalb der Regelleistungsvolumen (RLV) und Qualifikationsgebundenen Zusatzvolumens (QZV) vergütet. Die anästhesiologischen Leistungen bei anderen Eingriffen (z. B. Endoskopien) werden weiterhin über das QZV "Narkosen" abgebildet. In der Arztgruppe "FÄ für Neurochirurgie" wurde das QZV "Blinkreflex, EMG, ENG, Neurophysiologie" wieder eingeführt. Darüber hinaus wurden formale und redaktionelle Änderungen vorgenommen.