Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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2013

Honorarverteilung 2013

Die Honorarverteilung erfolgt auf der Grundlage des § 87b SGB V. Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) hat im Benehmen mit den Krankenkassen in ihrer Sitzung am 28. November 2012 Änderungen zur Honorarverteilung ab dem 1. Quartal 2013 beschlossen.

Aufgrund der verbindlichen Vorgaben der KBV zur Anwendung der bundeseinheitlichen Vergütung der laboratoriumsmedizinischen Leistungen wird zum 1. Januar 2013 die Abstaffelungsquote Q auch auf den für die fallwertbezogene Budgetierung festgelegten Referenzfallwert angewendet. Des Weiteren wurden im Wesentlichen folgende Änderungen umgesetzt:

  1. die Anhebung des Orientierungswertes um 0,9 Prozent auf 3,5363 Cent,
  2. die Aufhebung des Vorwegabzugs der psychotherapeutischen Leistungen,
  3. die Änderung der QZV Richtlinientherapie I durch Herausnahme der Probatorik für die im § 87b Abs. 2 Satz 3 SGB V benannte Arztgruppen,
  4. die Aufhebung der QZV Richtlinientherapie II für alle Arztgruppen und
  5. die Anpassung der zeitbezogenen Kapazitätsgrenzen der entsprechenden Arztgruppen infolge der Überführung der Leistungen in die Vergütung außerhalb der MGV sowie die sich daraus ergebenden Folgeänderungen.

 Darüber hinaus wurde der auf Sachsen-Anhalt entfallende Anteil der bundesweit insgesamt zur Verfügung gestellten 250 Mio. Euro im Rahmen der gezielten Förderung im hausärztlichen Versorgungsbereich und für Grundversorger im fachärztlichen Versorgungsbereich im Rahmen der MGV berücksichtigt. Bis zur Einführung entsprechender Leistungen im EBM werden die Mittel zur Stützung des Regelleistungsvolumens der Haus- und Kinderärzte sowie der Arztgruppen der fachärztlichen Grundversorgung (konservativ tätige Augenärzte, Chirurgen, HNO-Ärzte, Gynäkologen, Dermatologen, Nervenärzte, Neurologen, Kinder- und Jugendpsychiater, Psychiater, Orthopäden und Urologen) verwendet.