HIV-Präexpositionsprophylaxe
HIV-Präexpositionsprophylaxe
Rechtsgrundlage:
Vereinbarung über die HIV-Präexpositionsprophylaxe (PrEP) zur Prävention einer HIV-Infektion gemäß § 20j SGB V (Anlage 33 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä)
EBM-Ziffern:
- 01920 - Beratung vor Beginn einer PrEP
- 01921 - Einleitung einer PrEP
- 01922 - Kontrolle im Rahmen einer PrEP
Fachliche Befähigung:
- Ärzte, die über eine Genehmigung zur spezialisierten Versorgung von Patienten mit HIV-Infektion/Aids-Erkrankungen verfügen oder
- Ärzte der Fachgebiete
- Allgemeinmedizin,
- Innere Medizin,
- Kinder- und Jugendmedizin,
- Frauenheilkunde und Geburtshilfe,
- Urologie,
- Haut- und Geschlechtskrankheiten,
wenn die nachstehenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- mindestens 8-stündige Hospitation in einer ambulanten oder stationären Einrichtung zur medizinischen Betreuung von HIV-/Aids-Patienten,
- Nachweis von fachlicher Kompetenz durch die Präsenz bei der Behandlung von mindestens 7 Personen mit HIV/Aids und/oder mit Präexpositionsprophylaxe (PrEP). Dies kann im Rahmen von bisheriger Berufstätigkeit oder der o.g. Hospitation erfolgen,
- theoretische Kenntnisse im Bereich "HIV/Aids" und sexuell übertragbare Infektionen durch Erlangung von 8 Fortbildungspunkten innerhalb von einem Jahr vor Antragstellung - Fortbildungspunkte können durch Online-Fortbildungsmaßnahmen erworben werden