Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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HIV-Präexpositionsprophylaxe

Ansprechpartner

Anke Rößler

HIV-Präexpositionsprophylaxe

Rechtsgrundlage:

Vereinbarung über die HIV-Präexpositionsprophylaxe (PrEP) zur Prävention einer HIV-Infektion gemäß § 20j SGB V (Anlage 33 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä)

EBM-Ziffern:

  • 01920 - Beratung vor Beginn einer PrEP
  • 01921 - Einleitung einer PrEP
  • 01922 - Kontrolle im Rahmen einer PrEP

Fachliche Befähigung:

  • Ärzte, die über eine Genehmigung zur spezialisierten Versorgung von Patienten mit HIV-Infektion/Aids-Erkrankungen verfügen oder
     
  • Ärzte der Fachgebiete
    • Allgemeinmedizin,
    • Innere Medizin,
    • Kinder- und Jugendmedizin,
    • Frauenheilkunde und Geburtshilfe,
    • Urologie,
    • Haut- und Geschlechtskrankheiten,

      wenn die nachstehenden Voraussetzungen erfüllt sind:
       
    • mindestens 8-stündige Hospitation in einer ambulanten oder stationären Einrichtung zur medizinischen Betreuung von HIV-/Aids-Patienten,
    • Nachweis von fachlicher Kompetenz durch die Präsenz bei der Behandlung von mindestens 7 Personen mit HIV/Aids und/oder mit Präexpositionsprophylaxe (PrEP). Dies kann im Rahmen von bisheriger Berufstätigkeit oder der o.g. Hospitation erfolgen,
    • theoretische Kenntnisse im Bereich "HIV/Aids" und sexuell übertragbare Infektionen durch Erlangung von 8 Fortbildungspunkten innerhalb von einem Jahr vor Antragstellung - Fortbildungspunkte können durch Online-Fortbildungsmaßnahmen erworben werden

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Anke Rößler